📄 Situation schwerbehinderter Beschäftigter an den staatlichen und konfessionellen Hochschulen und der Charité
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Zahl schwerbehinderter bzw. gleichgestellter Beschäftigter an den staatlichen und konfessionellen Berliner Hochschulen sowie der Charité in den Jahren 2022 bis 2025. Die Fragestellerinnen wollten wissen, wie sich diese Zahlen auf einzelne Institute, Zentralverwaltungen und Statusgruppen (z. B. Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeitende, Beschäftigte in Technik, Service und Verwaltung, studentische Hilfskräfte) verteilen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte an der Charité – Universitätsmedizin Berlin sowie an der Freien Universität Berlin, der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universität Berlin, der Universität der Künste Berlin, der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin, der Kunsthochschule Berlin-Weißensee, der Berliner Hochschule für Technik, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, der Alice-Salomon-Hochschule Berlin, der Evangelischen Hochschule Berlin und der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerinnen fragen unter anderem: Wie viele schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Personen waren 2022–2025 an den genannten Hochschulen und der Charité beschäftigt, aufgeschlüsselt nach Institut bzw. Fachbereich und Zentralverwaltung (Frage 1)? Wie verteilen sich diese Personen in den Jahren 2022–2025 auf die Statusgruppen Professorinnen und Professoren, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, wissenschaftliche Mitarbeitende, Mitarbeitende in Technik, Service und Verwaltung sowie studentische Hilfskräfte (Frage 2)? Laut Dokument umfasst die Anfrage insgesamt zwölf Fragen, von denen im vorliegenden Textauszug nur die Fragen 1 und 2 vollständig mit Antwort vorliegen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet und legt für die Fragen 1 und 2 detaillierte Tabellen vor. Laut Antwort waren an der Charité 2022 insgesamt 1.115, 2023 1.123, 2024 1.128 und 2025 1.127 schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Personen beschäftigt (Angaben in Köpfen inkl. Doktorandinnen und Doktoranden mit einem Grad der Behinderung über 30). An der Freien Universität Berlin waren es 2022 bis 2025 zwischen 216 und 224 Personen (nach Zentralbereich/Fachbereich, Frage 1) bzw. 289 bis 316 Personen (inkl. Studierender/Doktorandinnen und -anden, Frage 2). An der Humboldt-Universität stieg die Zahl von 174 (2022) auf 194 (2025), an der Technischen Universität lag sie zwischen 234 und 249. Kleinere Hochschulen wie die Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin (5 Personen) oder die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (1–2 Personen) weisen deutlich geringere Zahlen auf. Die Antwort auf Frage 2 schlüsselt zudem die Statusgruppen auf, etwa für die Charité: 2025 waren 5 Hochschullehrerinnen/-lehrer, 93 akademische Mitarbeitende, 8 studentische Hilfskräfte/Doktorandinnen und -anden sowie 1.021 Mitarbeitende in Technik, Service und Verwaltung schwerbehindert bzw. gleichgestellt. Die Antwort zu den weiteren Fragen (3 bis 12) ist im vorliegenden Textauszug nicht enthalten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Laura Neugebauer und Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) am 15. Mai 2026 eingereicht und ging am 18. Mai 2026 beim Abgeordnetenhaus ein. Die Antwort des Senats datiert vom 3. Juni 2026 (Eingang 4. Juni 2026) und wurde von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erstellt. Laut Vorbemerkung der Verwaltung konnten die Fragen 1 bis 6 und 9 bis 12 nur nach Stellungnahme der jeweiligen Hochschulen beantwortet werden. Die Vorbemerkung der Antragstellerinnen führt aus, dass Berliner Hochschulen zunehmend unter finanziellem Druck durch Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen stünden und dadurch nach ihrer Einschätzung die Sorge bestehe, dass schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Beschäftigte mittelbar benachteiligt werden könnten – dies ist als Einschätzung der Fragestellerinnen gekennzeichnet, nicht als festgestellte Tatsache. Die Universität der Künste Berlin weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Schwerbehinderungen von Lehrbeauftragten und gastweise tätigen Lehrkräften nicht erfasst werden, da hierfür keine Anrechnung im Anzeigeverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht erfolgt. Die Statusgruppen-Einteilung erfolgt laut Antwort nach § 45 BerlHG.