Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Bearbeitung von Anträgen auf (Neu-)Feststellung eines Grades der Behinderung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) seit 2022

9. Juni 2026Dokument 19/26088 · WP 19Berlin
Catrin Wahlen
Grad der BehinderungSchwerbehindertenausweisBearbeitungsdauerGutachterwesenDigitalisierung von Verwaltungsverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Bearbeitung von Anträgen auf Erst- und Neufeststellung eines Grades der Behinderung (GdB) durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin seit 2022. Abgefragt werden Fallzahlen, zuerkannte GdB-Werte, der Umfang ärztlicher Begutachtungen, Bearbeitungszeiten, Personalausstattung und ergriffene Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Antragstellende mit Behinderungen in Berlin, das Lageso als zuständige Behörde, die dort beschäftigten Sachbearbeiter*innen und externen bzw. internen Gutachter*innen sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt unter anderem: Anzahl der Erst- und Neufeststellungsanträge 2022 bis April 2026; Häufigkeit der zuerkannten GdB-Werte; Anzahl veranlasster ärztlicher Begutachtungen (nach Aktenlage bzw. persönlicher Untersuchung); Kriterien für die Entscheidung über eine Begutachtung sowie deren Dauer; Anzahl abgeschlossener und unabgeschlossener Verfahren; durchschnittliche Bearbeitungsdauern für Erst- und Neufeststellungen; Anzahl der Verfahren mit Bearbeitungsdauer über drei, sechs bzw. zwölf Monaten; längste und kürzeste Bearbeitungsdauer; Häufigkeit befristeter GdB-Feststellungen; Anzahl und Erfolg von Widersprüchen; Bewertung der Bearbeitungszeiten durch den Senat und deren Ursachen; seit 2022 ergriffene Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer; personelle Soll- und Ist-Ausstattung seit 2022; Anzahl, Beschäftigungsumfang und fachlicher Hintergrund der Gutachter*innen; sowie den Umfang der Digitalisierung von Antragstellung, Aktenführung und Kommunikation.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung antwortet mit umfangreichen Zahlen: 2022 bis 2025 stiegen Erstfeststellungsanträge von 30.209 auf 35.384, Neufeststellungen blieben bei rund 31.000-33.000 jährlich. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Erstfeststellungen sank von 143 Tagen (2022) auf 123 Tage (2025) bzw. 76 Tage in den ersten vier Monaten 2026; für Neufeststellungen von 180 auf 140 bzw. 84 Tage. Derzeit dauern 141.131 Verfahren länger als drei Monate, 55.799 länger als sechs Monate und 5.608 länger als zwölf Monate (aggregierte Verlaufsbetrachtung seit 2022). Die längste Bearbeitungsdauer betrug 1.448 Tage, die kürzeste 1 Tag. Gutachten im Feststellungsverfahren dauern durchschnittlich 44 Tage, die Bescheiderteilung danach vier bis zwölf Wochen. Die Personalausstattung lag zum 01.01.2026 bei 85,21 von 103 Soll-Vollzeitäquivalenten. Widersprüche stiegen von 12.185 (2022) auf 15.115 (2025), davon führten 2025 1.079 zu vollem Erfolg. Als Maßnahmen nennt der Senat unter anderem die Einführung eines digitalen Online-Antrags, eine Verkürzung der angeforderten Befundberichte auf zwei Jahre seit 2025, eine für 2028 geplante elektronische Aktenführung, die Priorisierung dringlicher Fälle (Kündigungsschutz, lebensbedrohliche Erkrankungen), eine seit Herbst 2025 eingeführte Zwischen-Statusfeststellung sowie eine Erhöhung der externen Gutachter*innen auf 117 Personen. Feststellungen eines GdB erfolgen laut Senat grundsätzlich unbefristet gemäß § 152 SGB IX.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Catrin Wahlen (Bündnis 90/Die Grünen) am 15. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 3. Juni 2026 und liegt vollständig vor. Der Senat bewertet die aktuellen Bearbeitungszeiten selbst als 'verbesserungswürdig' und nennt als Hauptursache nach eigener Angabe die Einholung externer medizinischer Gutachten sowie in der Vergangenheit unzureichende Gutachterkapazitäten und Digitalisierung. Zu mehreren Fragen (u.a. Zeit bis zur ersten Sachbearbeitung, Dauer der Begutachtungsbeauftragung, Häufigkeit von Widerspruchserfolgen in Form von GdB-Erhöhung, Befristungen) erklärt der Senat, dass keine statistischen Daten erhoben werden.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26088, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.