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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Vermessungsarbeiten an der Straße 52 im Ortsteil Karow

2. Juni 2026Dokument 19/26089 · WP 19Berlin
Johannes Kraft
VermessungsarbeitenKarow SüdBebauungsplanWohnquartierGrundstückseigentum
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft Vermessungs- und Baumschnittarbeiten am Ende der Straße 52 im Ortsteil Karow, im Übergangsbereich zum Park. Der Fragesteller möchte wissen, wer diese Arbeiten veranlasst hat und ob sie mit einer geplanten Bebauung der Fläche zusammenhängen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer der landwirtschaftlichen Grundstücke entlang der Straße 52 im Ortsteil Karow sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, die seit Juli 2021 für die städtebauliche Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Projektverbund Karow Süd zuständig ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Aus welchem Grund wurden Vermessungs- und Baumschnittarbeiten am Ende der Straße 52 durchgeführt? 2) Wer hat die Vermessungsarbeiten veranlasst? 3) Stehen die Arbeiten im Zusammenhang mit einer geplanten Bebauung, und wenn ja, welche Planungen bestehen konkret? 4) Wem gehört das Grundstück derzeit? 5) Gibt es bereits konkrete Bauanträge, Bauvoranfragen oder Bebauungsplanverfahren für das Grundstück oder angrenzende Flächen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass nach ihrem Kenntnisstand die private Eigentümerin der landwirtschaftlichen Grundstücke entlang der Straße 52 die Vermessungsarbeiten auf ihren eigenen Grundstücken veranlasst hat; über Baumschnittarbeiten lägen keine Kenntnisse vor. Der Senat ist seit Juli 2021 für die städtebauliche Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Projektverbund Karow Süd zuständig; die betreffende landwirtschaftlich genutzte Fläche an der Straße 52 ist die Teilfläche „An der Laake“, für die die Entwicklung eines Wohnquartiers mit Kita und wohnungsnahen Grünflächen angestrebt wird. Ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren wurde noch nicht gefasst. Die Flächen sind im Eigentum privater Eigentümerinnen und Eigentümer. Es gibt derzeit keine konkreten Bauanträge oder Bauvoranfragen für das Grundstück oder angrenzende Flächen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom CDU-Abgeordneten Johannes Kraft am 15.05.2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 26.05.2026 und liegt vollständig vor, unterzeichnet in Vertretung von Machulik (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen). Der Senat nennt als Zuständigkeitsbeginn für das Projekt Karow Süd Juli 2021 und bestätigt, dass bislang kein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst wurde.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26089, Wahlperiode 19, eingereicht 15. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.