📄 Rettungseinsätze im Zusammenhang mit dem RTH Christoph 100 V
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Einsatzzahlen, Kosten und Organisation der Berliner Notfallrettung, mit besonderem Fokus auf den Rettungshubschrauber (RTH) Christoph 100. Es geht um Alarmierungen verschiedener Rettungsmittel (NEF, STEMO, ITW, RTH, ITH, RTW), um parallele Alarmierungen notärztlicher Rettungsmittel und um die Kostenermittlung für diese Einsätze.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Berliner Feuerwehr, der Betreiber des RTH Christoph 100 (DRF Luftrettung), die gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Kostenträger, Patientinnen und Patienten als Kostenschuldner sowie die Einwohner Berlins als Nutzer des Rettungsdienstes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: Wie viele Alarmierungen notärztlich besetzter Rettungsmittel gab es 2015–2025? Wie viele Einsätze des Telenotarztes und von RTW gab es? Wie viele parallele (doppelte) Alarmierungen gab es, auch speziell unter Beteiligung des RTH? Wie oft wurde beim RTH Christoph 100 tatsächlich ein Lufttransport durchgeführt oder komplexe medizinische Maßnahmen ergriffen? Welche Einsatzanlässe (z. B. Ertrinkungsfälle, eingeklemmte Personen, Verkehrsunfälle) lagen vor? Wie hoch sind die Vorhaltekosten der Rettungsmittel und wie werden die Gebühren berechnet? Wer trägt die Kosten? Wie wurde die Standortentscheidung für einen weiteren RTH in Berlin-Buch getroffen? Wie oft kam die Rettungswinde zum Einsatz?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass viele Einsatzzahlen bereits in den Jahresberichten der Berliner Feuerwehr veröffentlicht sind. Parallele Alarmierungen notärztlicher Rettungsmittel schwankten 2015–2025 zwischen 593 (2017) und 2435 (2020) Fällen, davon mit RTH-Beteiligung zwischen 36 (2018) und 484 (2025) Fällen. Ob beim RTH Christoph 100 tatsächlich ein Lufttransport erfolgte oder komplexe Maßnahmen ergriffen wurden, lässt sich laut Senat aus den Daten nicht valide ermitteln. Zu Einsatzanlässen liegen für 2024, 2025 und 2026 Zahlen zu zugeordneten Hauptbeschwerden vor (z. B. 2025: 49 Fälle Verbrennungen/Explosion, 44 Verkehrsunfälle mit eingeklemmter Person, 23 Zug-/Bahnkollisionen, 12 Ertrinkungsfälle). Die Gebühren für Rettungsmittel werden laut Senat nach einer Vollkostenrechnung gemäß OVG-Urteilen vom 30.06.2012 (Az. OVG 1 B 2.12 und OVG 1 B 16.12) ermittelt, indem sämtliche Kosten durch sämtliche Alarmierungen dividiert werden. Kostenschuldner ist grundsätzlich die Patientin bzw. der Patient, bei gesetzlich Versicherten die jeweilige Krankenkasse. Die Kostenabrechnung für RTH-Einsätze erfolgt durch den Betreiber DRF Luftrettung direkt mit den Kostenträgern und ist dem Senat nicht bekannt. Zur Standortentscheidung für einen weiteren RTH verweist der Senat auf frühere Antworten des Fragestellers und auf die Drucksache 19/23971 (Fragen 3–6). Der RTH Christoph 100 verzeichnete seit Inbetriebnahme der Rettungswinde am 02.01.2025 bis zum 19.05.2026 insgesamt 117 Windeneinsätze; eine Aufschlüsselung nach Einsatzszenarien liegt laut Senat nicht vor, da keine gesonderte statistische Erfassung erfolgt. Zu einigen Fragen (u. a. Frage 17 zur Absicherung von Landeplätzen, Fragen zu Vorhaltekosten der Luftrettung) erklärt der Senat, dass die Daten nicht erfasst bzw. nicht bekannt sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion über den Abgeordneten Johannes Kraft eingereicht. Eine Antwort des Senats liegt vor (datiert 2. Juni 2026). Der Senat verweist auf die öffentlich zugänglichen Jahresberichte der Berliner Feuerwehr sowie auf die Drucksache 19/23971 (Antworten zu Fragen 3–6) zur Standortentscheidung des weiteren RTH. Die Gebührenermittlung stützt sich laut Senat auf die OVG-Urteile vom 30.06.2012 (Az. OVG 1 B 2.12 und OVG 1 B 16.12). Der Senat gibt an, dass bestimmte angefragte Daten (z. B. zu tatsächlichem Lufttransport, komplexen Maßnahmen, Absicherungsaufwänden von Landeplätzen, Vorhaltekosten der Luftrettung) nicht erfasst oder ihm nicht bekannt sind.