📄 Wohnungsvergabe bei der HOWOGE transparent machen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der CDU-Abgeordneten Danny Freymark und Prof. Dr. Martin Pätzold befasst sich mit der Vergabepraxis von Bestandswohnungen der landeseigenen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft. Im Mittelpunkt stehen der Anteil der an WBS-berechtigte Haushalte vermieteten Wohnungen sowie Veränderungen der sozialen Struktur in den betroffenen Wohnquartieren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mieterinnen und Mieter der HOWOGE, insbesondere in den Postleitzahlgebieten 13051, 13053, 13055, 13057 und 13059, sowie WBS-berechtigte Haushalte und lokale Gewerbebetriebe in den Kiezen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: zu welchem Anteil freie HOWOGE-Bestandswohnungen an WBS-Berechtigte vergeben werden; ob bei der Vermietung die soziale Struktur im Wohnobjekt oder Kiez berücksichtigt wird; welche Veränderungen der sozialen Struktur festgestellt wurden; welche Auswirkungen und zusätzlichen Maßnahmen es dazu gab; und wie sich die WBS-Quoten im Bestand in den genannten Postleitzahlgebieten verändert haben.
⚡ Einordnung
Eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erstellt unter Mitwirkung der HOWOGE: Laut Kooperationsvereinbarung mit dem Senat vermietet die HOWOGE mindestens 63% der wiedervermieteten Bestandswohnungen an WBS-berechtigte Haushalte; im Geschäftsjahr 2025 wurde dieser Zielwert mit 64,3% übertroffen. Die HOWOGE gibt an, die soziale Struktur der Quartiere im Blick zu behalten und durch Maßnahmen des Sozialen Managements auf stabile Nachbarschaften hinzuwirken. Laut HOWOGE wurden eine zunehmende Alterung der Bestandsmieter, mehr kleinere und einkommensschwächere Haushalte, Zuzug jüngerer Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen sowie kulturelle Diversifizierung beobachtet, was laut HOWOGE gesamtstädtischen demografischen Trends entspreche. Die HOWOGE nennt außerdem einen Rückgang lokaler Kaufkraft in einigen Quartieren mit Auswirkungen auf kleinteiliges Gewerbe und vereinzelt auf Arztpraxen, sieht diese Entwicklungen aber laut eigener Aussage als gesamtwirtschaftlich und demografisch bedingt und nicht im Zusammenhang mit der WBS-orientierten Vermietungspraxis stehend. Für die genannten Postleitzahlgebiete nennt die Antwort WBS-Quoten im Bestand von 13,30% (2016), 16,54% (2019), 22,70% (2022) und 27,13% (2025); dabei weist die HOWOGE darauf hin, dass sich die WBS-Einkommensgrenzen seit 2016 geändert haben und die tatsächliche Einkommenssituation sich während der Mietzeit ändern kann. Für die Einrichtungen vor Ort setzt die HOWOGE laut eigener Angabe soziodemografische Kennzahlen zur Entscheidung über Unterstützung von Vereinen und Initiativen ein.