📄 Höhenkontrollen an Berliner Straßentunneln. Wie oft führen Messungen zu Sperrungen und wie werden Verstöße geahndet?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit Sperrungen Berliner Straßentunnel, insbesondere mit dem Sperrgrund „Sonstiges“ beim Tunnel Tiergarten Spreebogen sowie mit Höhenkontrollen an Berliner Straßentunneln, die bei Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe automatisch Sperrungen auslösen können. Der Fragesteller möchte wissen, wie häufig solche Auslösungen vorkommen, wie oft sie sich als Fehlalarm herausstellen und wie die daraus resultierenden Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Verkehrsteilnehmer auf Berliner Straßentunneln (insbesondere Tunnel Tiergarten Spreebogen sowie die Tunnel Altglienicke, Flughafen Tegel, Grenzallee, Ortsteil Britz und Rudower Höhe der Berliner Stadtautobahn), die Autobahn GmbH des Bundes (AdB), die Berliner Polizei als Verfolgungsbehörde sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: Wie oft wurde der Tunnel Tiergarten seit dem 1. Januar 2023 mit dem Sperrgrund „Sonstiges“ gesperrt und welche Sachverhalte stecken dahinter? An welchen Tunneln gibt es Höhenkontrollen und wo sind diese positioniert? Wie oft wurden seit 2023 Höhenkontrollen ausgelöst? Wie oft stellte sich dabei heraus, dass keine tatsächliche Höhenüberschreitung vorlag? Wie oft wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, mit welchem Ausgang und welcher Sanktion? Hat der Senat geprüft, ob Sperrungen durch technische Anpassungen verkürzt oder vermieden werden können?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass der Sperrgrund „Sonstiges“ nicht näher definierte Schaltgründe wie technische Probleme, Tor- und Schrankenstörungen oder Personalausfall umfasst; für den Tunnel Tiergarten werden 19 Einzelfälle von 2023 bis 2025 mit Datum, Fahrtrichtung, Dauer und Grund aufgelistet. Am Tunnel Tiergarten Spreebogen gibt es laut Senat keine Höhenkontrollen an den Portalen, da die Durchfahrtshöhe bereits durch Verkehrszeichenbrücken gesichert wird; die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) verweist zu technischen Details auf den Schutz kritischer Infrastruktur. Zu den Höhenkontrollen an den Autobahntunneln liegen laut AdB Zahlen vor, jedoch keine Angaben zur Fahrtrichtung und keine Erfassung der Sperrdauer; Fehlalarme dauern laut AdB 5 bis 10 Minuten und entstehen durch die hohe Empfindlichkeit der Geräte. Die Polizei nennt für 2023 bis 2026 (bis 31. März) jahresweise Fallzahlen zu drei Tatbeständen (Fahrzeug mit Ladung über 4 Meter, zugelassene Höhe über 4 Meter überschritten, Ladung/Plane nicht gesichert) für die Tunnel Grenzallee, Ortsteil Britz, Rudower Höhe, Altglienicke und Flughafen Tegel, sowie für den Zeitraum 22. März 2025 bis 21. Mai 2026 zehn konkrete Bußgeldverfahren mit Sanktionen zwischen 218,50 € und 378,50 €. Eine Prüfung des Senats zu technischen Verbesserungen der Höhenkontrollen fand nicht statt, da die Anlagen in der Zuständigkeit der AdB liegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Rolf Wiedenhaupt (AfD) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor, datiert auf den 3. Juni 2026. Für Fragen in Zuständigkeit des Bundes hat der Senat die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) um Stellungnahme gebeten; deren Angaben sind entsprechend gekennzeichnet. Die polizeilichen Daten stammen aus dem Datawarehouse BOWI21 (Stand 30. April 2026 bzw. 22. Mai 2026) und unterliegen laut Senat fortlaufender Änderung. Die Anfrage verweist zudem auf eine frühere Anfrage mit der Nummer S19-24059. Eine Speicherung der erfragten Bußgelddaten erfolgt laut Senat maximal 14 Monate.