📄 Entwicklungen am S-Bahnhof Marzahn (III)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die seit Mai 2025 gesperrte Treppenanlage vom Parkplatz zur Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn. Die Fragesteller wollten wissen, wann und warum die Sperrung erfolgte, wann die Treppe wieder freigegeben wird und welche weiteren Baumaßnahmen am Bahnhof geplant sind.
👥 Wer ist betroffen?
Fahrgäste und Nutzer des S-Bahnhofs Marzahn, die die Treppenanlage und die Fußgängerbrücke zum Erreichen der Bahnsteige nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wurde: Wann und warum wurde die Treppenanlage gesperrt? Wann soll sie wieder freigegeben werden? Welche Maßnahmen müssen bis zur Freigabe mit welcher Zeitschiene durchgeführt werden? Sind am und um den S-Bahnhof weitere Baumaßnahmen geplant, und wenn ja, welche und mit welcher Zeitschiene?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort der Senatsverwaltung, gestützt auf eine Stellungnahme der DB InfraGO AG, wurde die Treppenanlage im Mai 2025 wegen baulicher Mängel gesperrt, die bei einer turnusmäßigen Inspektion festgestellt wurden. Die DB InfraGO AG teilt mit, dass ein Neubau der Treppenanlage unvermeidbar sei; sie befinde sich aktuell in der Planungsphase, und die Treppe werde im Zusammenhang mit der Sanierung der Fußgängerbrücke erneuert. Ein Fertigstellungstermin könne erst nach Abschluss der Planungsphase genannt werden. Zudem ist laut Senatsverwaltung der Wiederaufbau der südlichen Fußgängerbrücke am S-Bahnhof Marzahn vorgesehen; aufgrund des frühen Planungsstadiums könne noch kein belastbarer Zeitplan genannt werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dr. Manuela Schmidt und Kristian Ronneburg (Die Linke) eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, in Vertretung Arne Herz) liegt vor und datiert vom 02.06.2026. Es handelt sich um die dritte Anfrage zu diesem Thema laut Titelzusatz „(III)“, was auf zwei frühere, im Dokument nicht näher bezeichnete Anfragen hindeutet. Konkrete Termine, Kosten oder eine Zeitschiene für Treppenneubau oder Fußgängerbrückensanierung werden von der DB InfraGO AG und der Senatsverwaltung ausdrücklich noch nicht genannt.