📄 Erst Baustelle, dann Gefahren-Stelle? Geflickte Radwege in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert, dass Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen nach Bauarbeiten an Leitungen (z.B. Wasser, Strom, Gas, Glasfaser) häufig nur provisorisch oder mangelhaft wiederhergestellt werden, etwa durch groben Asphalt oder nicht verfestigtes Erdreich. Der Fragesteller sieht darin eine mögliche Gefahr für die Verkehrssicherheit und fragt nach rechtlichen Verpflichtungen, Kontrollmechanismen und Sanktionsmöglichkeiten.
👥 Wer ist betroffen?
Radfahrende, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzer von Fahrradstraßen in Berlin; die Berliner Bezirksämter (u.a. Steglitz-Zehlendorf, Neukölln, Spandau, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Reinickendorf, Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Lichtenberg, Treptow-Köpenick) als Straßenbaulastträger; Versorgungs- und Leitungsnetzbetreiber sowie Telekommunikationsunternehmen als Verursacher der Baumaßnahmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob dem Senat die Problematik bekannt ist und wie er sie mit Blick auf die Verkehrssicherheit bewertet; ob Baufirmen rechtlich zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet sind; welcher zeitliche Rahmen dafür vorgesehen ist; wer die Wiederherstellung kontrolliert und welche Sanktionen bestehen; welche Handlungsmöglichkeiten Bezirke und Senat bei mangelhafter Wiederherstellung haben; und wie die zuständigen Stellen in den einzelnen Bezirken bei festgestellten Mängeln verfahren und wie häufig solche Fälle vorkommen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Problematik bekannt ist und unzureichend verschlossene Aufgrabungen kritisch zu bewerten sind. Rechtliche Grundlage ist § 12 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG): Versorgungsunternehmen müssen die Straße (einschließlich Rad- und Fußverkehrsflächen) ordnungsgemäß wiederherstellen, laut § 12 Abs. 9 BerlStrG 'unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten'. Kontrolliert wird dies von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern (SGA); bei Mängeln kann eine Ersatzvornahme zu Lasten des Versorgungsträgers erfolgen, bei wiederholten Mängeln nach § 12 Abs. 7 BerlStrG eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Die befragten Bezirke berichten unterschiedliche Erfahrungen: Neukölln schätzt den Anteil mangelhafter Wiederherstellungen im Gehwegbereich bei Telekommunikationsausbau auf ca. 50%; Lichtenberg nennt 1-2 Fälle pro Jahr; mehrere Bezirke (Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Mitte, Treptow-Köpenick) führen keine Statistik, bezeichnen Mängel aber als selten. Treptow-Köpenick und Steglitz-Zehlendorf weisen insbesondere auf Probleme beim Glasfaser- bzw. Telekommunikationsausbau hin; Steglitz-Zehlendorf erwähnt die Möglichkeit, bei wiederholten Mängeln von Telekommunikationsunternehmen eine Meldung an die Bundesnetzagentur anzudrohen, die ein Verfahren zum Konzessionsentzug prüfen kann.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Dr. Stefan Taschner); die Antwort des Senats liegt vor (Antwortdatum 2. Juni 2026). Der Senat verweist auf § 12 Abs. 7 und Abs. 9 BerlStrG als Rechtsgrundlage. Die Bezirksämter wurden einzeln um Stellungnahme gebeten; ihre Angaben zur Häufigkeit mangelhafter Wiederherstellungen variieren stark und sind größtenteils nicht statistisch erfasst (Ausnahme: Neukölln nennt eine geschätzte Quote von ca. 50% im Gehwegbereich beim TKG-Ausbau, Lichtenberg nennt 1-2 Fälle jährlich).