📄 Angriffe auf Politiker, Parteieinrichtungen und Wahlplakate in Berlin in den Jahren 2025 und 2026
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Fragesteller befasst sich mit Angriffen auf Parteieinrichtungen, auf Politikerinnen und Politiker sowie auf Wahlplakate der im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Parteien in den Jahren 2025 und 2026. Grundlage der Antwort ist der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK), eine Eingangsstatistik der Polizei Berlin. Die Daten für 2026 waren laut Senat zum Zeitpunkt der Antwort aus technischen Gründen noch nicht automatisiert recherchierbar.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Parteien AfD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke und SPD sowie deren Parteieinrichtungen, Repräsentanten und Wahlplakate im Land Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich nach: der Anzahl der Angriffe auf Parteieinrichtungen 2025/2026 nach Partei und Phänomenbereich (PMK-rechts, -links, -ausländische Ideologie, -religiöse Ideologie, -sonstige Zuordnung, nicht zuzuordnen); dem Anteil von Brandstiftungs-, Sprengstoffdelikten und Sachbeschädigungen daran; detaillierten Angaben zu Tatort, Tatzeit, Tathergang, Delikt, Angriffsziel, Täterzahl und Täterhintergrund bei PMK-rechts/-links; der Anzahl von Angriffen auf Politikerinnen und Politiker sowie deren Aufschlüsselung nach Gewalt- und Äußerungsdelikten; ob der Senat ein verzerrtes Anzeige- und Meldeverhalten bestimmter Behörden, Nichtregierungsorganisationen und Parteien bei der Opfererfassung ausschließen kann; Erkenntnissen zu Angriffen auf Wahlplakate; und ob es Anzeichen für systematische, organisierte Einschüchterung oder Bedrohung gebe, insbesondere im Hinblick auf die AfD und ihre potenziellen Wählerinnen und Wähler.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit folgenden Zahlen für 2025 (Stand 21. Mai 2026): Gegen Parteieinrichtungen wurden insgesamt 64 Fälle registriert (PMK-rechts: 7, PMK-links: 24, PMK-ausländische Ideologie: 4, PMK-religiöse Ideologie: 1, PMK-sonstige Zuordnung: 28), davon 53 Sachbeschädigungen sowie eine Brandstiftung gegen Bündnis 90/Die Grünen (PMK-sonstige Zuordnung); Sprengstoffdelikte wurden nicht registriert. Gegen Politikerinnen und Politiker wurden insgesamt 127 Fälle registriert (PMK-rechts: 21, PMK-links: 38, PMK-ausländische Ideologie: 5, PMK-religiöse Ideologie: 1, PMK-sonstige Zuordnung: 62), davon 39 Äußerungsdelikte und 11 Gewaltdelikte. Gegen Wahlplakate wurden 272 Fälle registriert (PMK-rechts: 20, PMK-links: 76, PMK-ausländische Ideologie: 3, PMK-sonstige Zuordnung: 173). Zur Frage möglicher Verzerrungen bei der Opfererfassung antwortet der Senat, es werde keine statistische Erfassung der Beweggründe für eine Anzeige oder Meldung vorgenommen, weshalb hierzu keine Aussage möglich sei; es sei erklärtes Ziel des Senats, das Dunkelfeld zu verringern und die Anzeigebereitschaft zu erhöhen. Zur Frage nach systematischer, organisierter Einschüchterung insbesondere gegenüber der AfD und ihren potenziellen Wählerinnen und Wählern antwortet der Senat, ihm lägen hierzu keine Erkenntnisse vor. Detaillierte, anonymisierte Einzelfalldaten zu Tatort, Tatzeit, Delikt und Täterhintergrund wurden als Anlagen 1-4 beigefügt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Thorsten Weiß am 19. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 29. Mai 2026 und wurde von Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) in Vertretung unterzeichnet. Die Daten stammen aus dem KPMD-PMK (Stand 21. Mai 2026) und sind Eingangsstatistiken, keine abgeschlossenen Ermittlungsergebnisse; Fallzahlen können sich nachträglich ändern. Fallzahlen für 2026 waren laut Senat technisch noch nicht automatisiert recherchierbar, da die bundeseinheitliche Wirkbetriebsaufnahme des „Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes-Strategisch PMK“ (PIAV-S PMK) erst zum 1. Juni 2026 erfolgte.