📄 Entbürokratisierung bei der Hilfe zur Pflege
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Grünen-Abgeordneten Silke Gebel und Taylan Kurt befasst sich mit der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII in Berlin. Abgefragt werden Fallzahlen, Bearbeitungsdauern, Sterbefälle vor Bescheiderteilung, Maßnahmen zum Bürokratieabbau, die Praxis befristeter Bescheide sowie der Stand der Digitalisierung und des Datenaustauschs zwischen Jobcentern und Sozialämtern.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Hilfe zur Pflege beantragen, sowie die Sozialämter der zwölf Berliner Bezirke, das Jobcenter, das ITDZ Berlin und die für Pflege zuständige Senatsverwaltung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie viele Fälle der Hilfe zur Pflege gab es 2025/2026 je Bezirk? Wie lange dauert die Bearbeitung von Anträgen je Bezirk? Wie viele Antragstellende sind vor Bescheidung verstorben? Welche Entbürokratisierungsmaßnahmen hat der Senat ergriffen? Werden Bescheide grundsätzlich unbefristet erteilt und falls nein, warum? Wie viele Klagen gab es gegen befristete Bescheide? Wie bewertet der Senat die Auswirkungen befristeter Bescheide? Was spricht gegen eine Entfristung mit Stichprobenkontrolle? Welche Digitalisierungsschritte sind geplant? Welche Voraussetzungen braucht ein Datenaustausch zwischen Jobcentern und Sozialämtern?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit bezirksbezogenen Zahlen: Zum 31.12.2025 gab es zwischen 1016 (Friedrichshain-Kreuzberg) und 1785 (Charlottenburg-Wilmersdorf) Empfangende von Hilfe zur Pflege, mit unterschiedlichen Veränderungen gegenüber 2024 (z.B. Mitte +135, Pankow -43). Die Bearbeitungsdauer variiert stark je Bezirk und Jahr, etwa Friedrichshain-Kreuzberg 4-8 Wochen (ambulant) bzw. 5-12 Wochen (stationär), Reinickendorf 2025 4,1/5,6 Monate, 2026 bereits 8,2/9,5 Monate, Steglitz-Zehlendorf stationär rund 10,5 bzw. 9,2 Monate. Zu Sterbefällen vor Bescheidung liegen nur für einige Bezirke Zahlen vor (z.B. Spandau 2025: 48, 2026: 7; Reinickendorf 2025: 154, 2026: 31). Als Entbürokratisierungsmaßnahmen nennt der Senat ein Rundschreiben Pflege Nr. 01/2019, einen Maßnahmenplan des Landespflegeausschusses sowie Zielvereinbarungen zur Personalausstattung und Transferkostensteuerung. Bescheide sollen laut Senat grundsätzlich unbefristet erteilt werden, Befristungen erfolgen nur im begründeten Einzelfall. Klagen gegen befristete Bescheide 2025 gab es u.a. in Reinickendorf (5) und Steglitz-Zehlendorf (3), in den meisten Bezirken keine. Der Senat verweist zur Digitalisierung auf laufende Vorhaben zur analogen Begutachtung, Pflegegradfeststellung und elektronischen Abrechnung in Zusammenarbeit mit dem ITDZ, sowie auf §§ 67 ff. SGB X als bestehende, aber als zu eng bewertete Rechtsgrundlage für Datenaustausch zwischen Jobcentern und Sozialämtern.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Grünen-Abgeordneten Silke Gebel und Taylan Kurt am 12. Mai 2026 eingereicht, die Antwort des Senats datiert vom 3. Juni 2026. Die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 6 stammen laut Senat von den Bezirksämtern in eigener Verantwortung. Mehrere Bezirke (u.a. Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Neukölln) geben an, keine statistische Erfassung zu Bearbeitungsdauer oder Sterbefällen im Sinne der Fragestellung durchzuführen. Der Senat verweist auf das Rundschreiben Pflege Nr. 01/2019 und auf §§ 67 ff. SGB X, insbesondere § 67f SGB X, als bestehende rechtliche Grundlage für Datenübermittlung zwischen Sozialleistungsträgern.