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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Verhinderte Baumfällungen im Ilse-Kiez, 10318 Berlin im Februar 2026: Bewertung, Konsequenzen und Ausblick

10. Juni 2026Dokument 19/26115 · WP 19Berlin
Lilia Usik
BaumfällungenArtenschutzCEF-MaßnahmenBürgerbeteiligungBauvorhaben
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das geplante Bauvorhaben der HOWOGE an der Ilsestraße/Marksburgstraße im Ilse-Kiez in Berlin-Karlshorst. Die Fragestellerin möchte wissen, wie der Senat mit Zuständigkeiten im Artenschutz, mit Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Tierarten und mit der Bürgerbeteiligung durch die Initiative „Rettet den Ilse-Kiez“ umgeht.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohnerinnen und Anwohner im Ilse-Kiez in Berlin-Karlshorst, die Bürgerinitiative „Rettet den Ilse-Kiez“, die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH als Bauherrin, das Bezirksamt Lichtenberg sowie geschützte Tierarten wie Haussperlinge (Spatzen), Fledermäuse, Blaumeisen und Stare.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem: Gibt es das Bauvorhaben Ilsestraße/Marksburgstraße und wie wird es weiterverfolgt? Wie werden Zuständigkeiten zwischen Unterer und Oberer Naturschutzbehörde koordiniert? Ist der Artenschutzfachbeitrag fachlich aktuell? Welche CEF-Maßnahmen wurden umgesetzt und wie wird deren Wirksamkeit geprüft? Wird eine erneute Ausnahmegenehmigung vorbereitet? Wie wurden Hinweise des Verwaltungsgerichts Berlin vom Februar 2026 berücksichtigt? Wie werden Unsicherheiten bei Ausgleichsmaßnahmen (Biodiversitätsgründächer) und zeitliche Verzögerungen berücksichtigt? Zieht der Senat eine Rückgabe des Vorhabens an den Bezirk in Betracht? Wie werden die Bürgerinitiative und Bezirksakteure eingebunden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass der HOWOGE weiterhin ein Bauvorhaben an der Ilsestraße/Marksburgstraße realisieren möchte. Laut Bezirksamt Lichtenberg ist bei nach § 34 BauGB genehmigten Verfahren zunächst die untere Naturschutzbehörde zuständig; die oberste Naturschutzbehörde wird erst bei FCS-Maßnahmen und Ausnahmegenehmigungen zuständig, wobei bei Bedarf ein Austausch zwischen den Behörden stattfindet. Die HOWOGE gibt an, der Artenschutzfachbeitrag werde von einem Sachverständigenbüro aufgrund aktueller Daten erstellt. Als CEF-Maßnahmen wurden laut HOWOGE zwei Brutkästen für Blaumeisen und einer für Stare installiert, für den Verlust von 180,41 m² Ruhestätten des Haussperlings sei Ersatz durch Pflanzungen im gleichen Umfang vorgesehen, zudem seien Fledermausquartiere angebracht worden – Letzteres laut Bezirksamt als freiwillige, rechtlich nicht geforderte Maßnahme ohne Kontrollpflicht. Die Wirksamkeit der Ruhestätten-Kompensation werde durch Populations- und Maßnahmenmonitoring geprüft, für Ersatzniststätten sei ein jährliches Besatzmonitoring über 25 Jahre vorgesehen. Laut HOWOGE sei keine erneute Ausnahmegenehmigung geplant; die ursprünglich geplanten FCS-Maßnahmen zu Biodiversitätsdächern würden nicht mehr umgesetzt, es seien Umplanungen vorgenommen worden. Dem Senat liegt aktuell kein Antrag auf Ausnahme nach § 45 BNatSchG vor, eine Prüfung sei entsprechend noch nicht erfolgt. Der Senat sei an dem Bauvorhaben artenschutzfachlich nicht mehr beteiligt. Die HOWOGE listet mehrere Dialogformate mit der Bürgerinitiative seit 2017 auf, darunter Freiraumwerkstätten 2024, einen Austausch im Dezember 2025 und die teilweise Übernahme des von der Bürgerinitiative erarbeiteten „Wiesenparkkonzepts“ in die Freiraumplanung.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der CDU-Abgeordneten Lilia Usik eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor, unterzeichnet in Vertretung von Andreas Kraus am 03.06.2026. Die Antworten stützen sich teils auf Stellungnahmen der HOWOGE und des Bezirksamts Lichtenberg, die im Dokument als solche gekennzeichnet sind. Genannte Zahlen: Verlust von 180,41 m² Ruhestätten des Haussperlings; Monitoring der Ersatzniststätten über 25 Jahre mit jährlicher Kontrolle. Der Senat verweist auf § 34 BauGB und § 45 BNatSchG sowie darauf, dass aktuell kein Ausnahmeantrag nach § 45 BNatSchG vorliegt. Die Fragestellerin bezieht sich auf Hinweise des Verwaltungsgerichts Berlin vom Februar 2026; eine inhaltliche Bewertung dieser Hinweise durch den Senat ist dem Dokument nicht zu entnehmen, da die entsprechenden Fragen 5 bis 7 nur zusammen mit anderen Fragen beantwortet wurden, ohne explizit auf das Gerichtsverfahren einzugehen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26115, Wahlperiode 19, eingereicht 19. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.