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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Aufnahme von Straßenbahntrassen in den Flächennutzungsplan (3)

7. Juni 2026Dokument 19/26118 · WP 19Berlin
Kristian Ronneburg
FlächennutzungsplanStraßenbahntrasseMobilitätsgesetzNahverkehrsplanBauleitplanung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, wie Straßenbahntrassen bei Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP) seit 2023 berücksichtigt wurden. Zudem geht es um die Umsetzung eines früheren Abgeordnetenhausbeschlusses zum Straßenbahnausbau sowie um den rechtlichen Unterschied zwischen der Darstellung im FNP und der sogenannten Themenkarte Straßenbahn.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stadtentwicklungs- und Verkehrsplanung Berlins, insbesondere die Bezirke Pankow, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg, sowie Planungsträger im Bereich ÖPNV und Bauleitplanung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele und welche FNP-Änderungen gab es seit 2023? In wie vielen dieser Änderungen wurden gemäß § 20 Abs. 4 Mobilitätsgesetz Straßenbahntrassen berücksichtigt, und falls nicht, warum nicht? Warum wurde der Beschluss 2021/76/18 (Drucksache 18/3066) nicht vollumfänglich umgesetzt? Welche verwaltungstechnischen oder rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen der FNP-Darstellung und der Themenkarte Straßenbahn, und welche Folgen hat das?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass seit 2023 drei FNP-Änderungen wirksam wurden: „Nachnutzung ehemaliger Rangierbahnhof Pankow“ (Pankow, lfd. Nr. 05/16), „Ehemaliger NME-Bahnhof Rudow“ (Neukölln, lfd. Nr. 04/22) und „Lichterfelder Ring / Waldsassener Straße“ (Tempelhof-Schöneberg, lfd. Nr. 07/19). Bei allen Änderungen würden Straßenbahnplanungen gemäß BauGB und Mobilitätsgesetz berücksichtigt; das langfristige Zielnetz werde im Berliner Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Zur Umsetzung des Beschlusses 2021/76/18 verweist die Regierung auf das Zusammenwirken der Planungsinstrumente (FNP, StEP Mobilität und Verkehr, ÖPNV-Bedarfsplan) und nennt die Fertigstellung des Nahverkehrsplans 2026–2028 als wesentlich. Zum Unterschied zwischen FNP und Themenkarte erläutert die Regierung, dass FNP-Darstellungen dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB unterliegen und formellen/materiellen BauGB-Anforderungen entsprechen müssen, während die Themenkarte ein flexibles, niedrigschwelliges und fortlaufend aktualisierbares Instrument sei. Nach § 20 Abs. 3-5 MobG seien StEP-Inhalte und Umweltverbund-Erfordernisse bei raumbezogenen Planwerken und in der Bauleitplanungs-Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) zu berücksichtigen; für das Verwaltungshandeln sei insofern kein Unterschied zu erwarten. Nach Beschluss des Nahverkehrsplans würden die FNP-Themenkarten „Straßenbahnnetz“ und „Schienengebundener Nahverkehr“ aktualisiert.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von Kristian Ronneburg (Die Linke) am 19. Mai 2026; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, in Vertretung: Machulik) liegt vor und datiert vom 29. Mai 2026. Die Antwort verweist auf frühere Drucksachen 18/3066 (Beschluss 2021/76/18) und 18/4035 (Bericht des Senats von 2021) sowie auf § 20 Abs. 3-5 Mobilitätsgesetz, § 8 Abs. 2 BauGB und § 1 Abs. 7 BauGB. Als relevanten Zeitpunkt nennt die Regierung die Fertigstellung des Nahverkehrsplans für die Jahre 2026 bis 2028.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26118, Wahlperiode 19, eingereicht 19. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.