Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Schwengelpumpen und Trinkbrunnen

11. Juni 2026Dokument 19/26121 · WP 19Berlin
André Schulze, Benedikt Lux
TrinkwassernotbrunnenSchwengelpumpenTrinkbrunnenKatastrophenschutzWasserqualität
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den Trinkwassernotbrunnen (Schwengelpumpen) in Berlin, die im Katastrophenfall die Notversorgung mit Trinkwasser sicherstellen sollen, sowie mit öffentlichen Trinkbrunnen. Die Fragesteller wollten wissen, in welchem Zustand die Brunnen sind, wie ihre Instandhaltung finanziert wird und ob weitere Standorte geplant sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Berliner Bevölkerung in allen zwölf Bezirken, die Berliner Wasserbetriebe (BWB), die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) sowie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollten wissen: 1) Zustand und Zeitpunkt der Instandsetzung aller bestehenden und geplanten Notwasserbrunnen; 2) welche Haushaltsmittel für Monitoring, Instandhaltung, Reparatur und Neubau aufgewendet werden; 3) ob die Finanzierung über Gebühren oder Haushaltsmittel erfolgt und wie sich dies zwischen Bundes- und Landesbrunnen unterscheidet; 4) wie viele Pumpen pro Einwohner nötig sind und welche Kieze unterversorgt sind; 5) wo weitere Standorte nötig wären; 6) welche Informationen zur Wasserqualität vorliegen und welche Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen werden; 7) wer die Dienstleister für Brunnenreparaturen sind; 8) wann weitere, insbesondere von Bezirksverordnetenversammlungen beantragte Trinkbrunnen errichtet werden; 9) ob es Konzepte zur Unterstützung von Refill-Stationen gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung gibt es in Berlin 1.536 funktionsfähige und 435 nicht funktionsfähige Trinkwassernotbrunnen (Stand der Tabelle), aufgeschlüsselt nach Bezirken. Im Haushaltsjahr 2025 standen in Kapitel 0720, Titel 67101 insgesamt 3.847.000 € zur Verfügung; davon wurden 633.335,36 € für Landesnotbrunnen (Instandsetzung und Komplexkontrollen) und 111.710,66 € für Komplexkontrollen der Bundesnotbrunnen ausgegeben, zusätzlich 656.914,59 € Bundesmittel für Instandsetzungen der Bundesnotbrunnen. Im Haushaltsjahr 2026 stehen laut Antwort keine Haushaltsmittel für Instandhaltung und Instandsetzung zur Verfügung; für Bundesnotbrunnen wurden bis Mai 2026 bereits 446.494,52 € Bundesmittel aufgewendet. Ein Neubau von Notbrunnen ist derzeit nicht geplant. Rechnerisch versorgt ein Notbrunnen mit Schwengelpumpe (1,5 m³/h, 15 Stunden Betrieb) etwa 1.500 Personen pro Tag; die Verwaltung sieht potenzielle Versorgungsengpässe vor allem in randstädtischen Gebieten mit geringer Brunnendichte. Die Wasserqualität aller Berliner Notwasserbrunnen entspricht laut Antwort den gesetzlichen Richtwerten; vereinzelt gebe es geogen bedingte Schwankungen des Mangangehalts, die bei der empfohlenen maximalen Nutzungsdauer von 30 Tagen gesundheitlich unbedenklich seien. Dienstleister für Brunnenreparaturen sind die Louis Lohde GmbH und die Pegel Pumpenanlagen GmbH. Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist laut Antwort aktuell nicht mit der Errichtung weiterer Trinkbrunnen zu rechnen. Der Senat verfolgt laut Antwort aktuell keine spezifischen Konzepte zur Unterstützung von Refill-Stationen in öffentlichen Liegenschaften, da dort bereits Zugang zu Trinkwasseranschlüssen bestehe.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten André Schulze und Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) am 19. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 4. Juni 2026 (unterzeichnet von Andreas Kraus, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Die Antwort beruht teilweise auf einer Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Rechtsgrundlage für die Instandhaltung der Bundesnotbrunnen ist § 9 des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG); die Bedarfsberechnung von 15 Litern pro Person und Tag basiert auf § 2 Abs. 1 der Ersten Wassersicherstellungsverordnung (1. WasSV). Genaue Standortadressen der Bundesnotbrunnen dürfen laut Antwort nach Vorgabe des Bundes nicht veröffentlicht werden.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26121, Wahlperiode 19, eingereicht 19. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.