📄 Steuerrückstände aus der Besteuerung von Altersrenten in Berlin: Trifft der Befund des Bundesrechnungshofes auch auf Berlin zu?
📋 Worum geht es?
Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht vom 13. Februar 2026 auf strukturelle Probleme bei der Besteuerung von Altersrenten hingewiesen: Durch die seit 2005 schrittweise eingeführte nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten, ohne dass wie bei Arbeitslohn direkt an der Quelle Steuer einbehalten wird. Der Fragesteller möchte wissen, ob dieser Befund auch auf Berlin zutrifft, und fragt nach Zahlen zu Rentenbeziehenden, Steueraufkommen, Rückständen und Vollstreckungsmaßnahmen.
👥 Wer ist betroffen?
Rentenbeziehende mit Wohnsitz in Berlin, die Einkommensteuer auf Alterseinkünfte zahlen müssen, sowie die Berliner Finanzämter und die Senatsverwaltung für Finanzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie viele Berliner bezogen 2015–2025 Rentenleistungen und wie hoch waren diese? Wie viele Rentenbeziehende waren einkommensteuerpflichtig und zahlten tatsächlich Steuern? Wie hoch waren Steueraufkommen und Rückstände aus Rentenbesteuerung, aufgeschlüsselt nach Jahren, Rückstandshöhe, Finanzamtsbezirken und Altersgruppen? Welche Ursachen sieht der Senat für Rückstände, und teilt er die Einschätzung des Bundesrechnungshofes zu Verständnisschwierigkeiten statt Zahlungsunwilligkeit? Welche Vollstreckungsmaßnahmen, Stundungen oder Erlasse gab es? Welche Unterstützungsangebote gibt es für Rentenbeziehende, und wie bewertet der Senat die Verständlichkeit der Steuerbescheide?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat legt in Anlagen Zahlen zu Rentenbeziehenden, Rentenleistungen, Steuerfällen und festgesetztem Einkommensteueraufkommen vor (Fragen 1–5), weist aber bei den Veranlagungsjahren 2024 und 2025 auf noch nicht abgeschlossene Bearbeitung hin. Zu konkreten Rückständen, deren Höhe, Vollstreckungsmaßnahmen, Stundungen, Erlassen oder Niederschlagungen (Fragen 6–9, 11, 13–18) liegen dem Senat keine Aufzeichnungen vor bzw. sind diese nach Angaben des Senats nicht nach Einkunftsart ermittelbar, da Rückstände nur nach Abgabearten, nicht nach Einkunftsarten aufgeschlüsselt werden. Zu Ursachen von Rückständen (Frage 10) erklärt der Senat, es lägen keine Informationen vor, sodass der Befund des Bundesrechnungshofes weder bestätigt noch widerlegt werden könne. Als Unterstützungsangebote nennt der Senat die „FAQ Alterseinkünfte“ auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen, die Informationsbroschüre „Wie Alterseinkünfte besteuert werden“ des Bundesministeriums der Finanzen, einfachELSTER sowie maschinelle und individuelle Erläuterungstexte in Steuerbescheiden. Zur Verständlichkeit der Bescheide verweist der Senat auf das länderübergreifende Projekt „Bürgerfreundlicher Steuerbescheid“ (Beschluss der Finanzministerkonferenz Juni 2015) und die Arbeitsgruppe „Lenkungskreis Bürgernahe Sprache“; eine altersgruppenspezifische Differenzierung sieht das Projekt laut Senat nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (SPD) am 20.05.2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 03.06.2026. Der Senat verweist auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 13.02.2026 mit dem Titel „Steuerrückstände aus der Besteuerung von Altersrenten vermeidbar“ nach § 88 Absatz 2 BHO. Zu zentralen Fragen nach Höhe und Ursachen der Steuerrückstände sowie zu Vollstreckungsmaßnahmen, Stundungen und Erlassen erklärt der Senat wiederholt, dass keine Aufzeichnungen vorliegen oder eine Auswertung nach Einkunftsart nicht möglich ist. Konkrete Zahlen zu Rentenbeziehenden, Rentenleistungen und Steueraufkommen sind nur in den beigefügten, hier nicht enthaltenen Anlagen 1–4 ausgewiesen.