Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Veränderte Verkehrsführung Alt-Mariendorf/Rathausstraße

11. Juni 2026Dokument 19/26125 · WP 19Berlin
Christian Zander
VerkehrsführungAbbiegespurVerkehrssicherheitRückstauUnfallstatistik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft eine Änderung der Verkehrsführung an der Kreuzung Alt-Mariendorf/Rathausstraße in Berlin: Statt zuvor zwei Fahrstreifen steht jetzt nur noch ein rechter Fahrstreifen zum Abbiegen von Alt-Mariendorf in die Rathausstraße zur Verfügung. Der Fragesteller möchte wissen, warum diese Änderung vorgenommen wurde, ob sie geprüft und überwacht wird und wie sich die Unfallzahlen an diesem Knotenpunkt entwickelt haben.

👥 Wer ist betroffen?

Verkehrsteilnehmende (Autofahrende, Radfahrende, Fußgänger) im Bereich der Kreuzung Alt-Mariendorf/Rathausstraße im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg sowie die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Warum nur noch ein Fahrstreifen zum Rechtsabbiegen zur Verfügung steht statt zuvor zwei. 2) Ob vorab die Leistungsfähigkeit des Knotens für beide Varianten geprüft wurde und welche Daten dazu vorliegen. 3) Ob eine Überprüfung der verkehrlichen Auswirkungen der neuen Regelung vorgesehen ist. 4) Ob den zuständigen Stellen bekannt ist, dass sich insbesondere zu Verkehrsspitzen größerer Rückstau bildet. 5) Welche Unfallzahlen für den Knotenpunkt (Einfädeln, Abbiegevorgang, Einordnung in der Rathausstraße) für 2023, 2024, 2025 und seit der Regeländerung vorliegen, aufgeschlüsselt nach Verkehrsteilnehmern, Verletzungsart, Schäden sowie Unfallursache und Verursacher.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt antwortet: Eine zweistreifige Führung von Abbiegeverkehr bei gleichzeitig freigegebenem Fuß- oder Radverkehr sei aus Sicherheitsgründen nicht richtlinienkonform, weshalb solche Regelungen stadtweit sukzessive geändert würden. Eine Leistungsfähigkeitsprüfung des Knotens für beide Varianten habe nicht stattgefunden. Eine Überprüfung der neuen Abbiegeregelung sei nicht vorgesehen, da eine Rücknahme ohne Anpassung der Signalisierung und Steuerungslogik nicht möglich sei. Zuletzt seien längerfristige Baustellen ausschlaggebend für die Verkehrsqualität gewesen; Beschwerden zur Fahrstreifenanpassung im Endzustand lägen bislang nicht vor, aktuelle Verkehrszählungen seien weder vorhanden noch geplant, jedoch seien betriebliche Störungen bei der Koordination mit der Nachbaranlage aufgefallen und zur Regulierung beauftragt worden. Die Umstellung des mehrspurigen Abbiegens erfolgte am 13.11.2025. Laut polizeilich registrierten Verkehrsunfällen (Quelle: DB VUUrs, Stand 22. Mai 2026) gab es am Knotenpunkt: 2023 vier, 2024 vier, 2025 bis 12.11. fünf (davon ein Unfall mit Leichtverletzten), vom 13.11.2025 bis Jahresende einen und 2026 bis 31. März keinen Unfall. Die häufigsten genannten Unfallursachen waren Fehler beim Überholen sowie Fehler beim Abbiegen nach rechts.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Christian Zander (CDU) am 21. Mai 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 4. Juni 2026, unterzeichnet von Arne Herz (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) in Vertretung. Die Verkehrsregelungsänderung (Wegfall eines zweiten Abbiegestreifens) wurde laut Antwort am 13.11.2025 umgesetzt. Die Regierung nennt konkrete Unfallzahlen für 2023 bis 2026 (Stand 22. Mai 2026, Quelle DB VUUrs) und gibt an, dass weder eine vorherige Leistungsfähigkeitsprüfung noch aktuelle Verkehrszählungen oder eine geplante Überprüfung der Maßnahme vorliegen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26125, Wahlperiode 19, eingereicht 21. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.