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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten

28. Juni 2026Dokument 19/26192 · WP 19Berlin
Antje Kapek
BürgerbeauftragterBeschwerdemanagementBVGS-BahnVideoaufnahmen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin erkundigt sich nach Beschwerden über Mitarbeitende der BVG und der S-Bahn Berlin, die beim Bürger- und Polizeibeauftragten (in diesem Fall dem Bürgerbeauftragten) eingegangen sind, sowie danach, wie diese bearbeitet werden. Zudem wird gefragt, ob Empfehlungen des Beauftragten umgesetzt werden und ob der Beauftragte Zugang zu Videoaufnahmen erhalten soll, um Sachverhalte wie Ticketkontrollen aufzuklären.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Bürger- und Polizeibeauftragte (Bürgerbeauftragter) als unabhängige Ombudsstelle, die BVG und die S-Bahn Berlin sowie deren Mitarbeitende, und Bürgerinnen und Bürger, die Beschwerden einreichen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt: Wie viele Beschwerden über BVG- und S-Bahn-Mitarbeitende gab es seit Einführung des Amtes, aufgeschlüsselt nach Jahren und Art der Beschwerde? Wie werden diese Beschwerden bearbeitet, insbesondere wenn personenbezogene Informationen (z.B. zu Ticketkontrollen) zur Aufklärung nötig sind? In wie vielen Fällen kommen BVG und S-Bahn Empfehlungen des Beauftragten nach bzw. ergreifen eigene Maßnahmen? Wie setzt sich der Senat für eine konsequente Aufklärung und Verfolgung der Beschwerden ein? Plant der Senat, dem Beauftragten Zugang zu Videoaufnahmen zur Sachverhaltsaufklärung zu ermöglichen, und falls nein, warum nicht?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass er keine Kenntnis über die Anzahl der beim Bürger- und Polizeibeauftragten eingegangenen Bürgerbeschwerden hat, auch nicht über die Art der Bearbeitung oder Verfahrensfragen; eine fundierte Beantwortung der Fragen 1-10 sei ihm daher nicht möglich. Ergänzend erläutert der Senat, dass der Bürger- und Polizeibeauftragte für Beschwerden gegen Organe, Behörden und Unternehmen des Bundes (z.B. Deutsche Bahn, S-Bahn) oder anderer Bundesländer nicht zuständig ist. Der Senat beschreibt die rechtliche Stellung des Beauftragten: Er steht laut Gesetz (BeBüPolG Bln) in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, ist eine oberste Landesbehörde, unabhängig und weisungsfrei, unterliegt der Dienstaufsicht der Präsidentin des Abgeordnetenhauses und ist ausschließlich dem Abgeordnetenhaus und dessen Ausschüssen berichtspflichtig.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Abgeordneten Antje Kapek (Bündnis 90/Die Grünen) am 29. Mai 2026; die Antwort des Senats liegt vor, datiert auf den 19. Juni 2026, unterzeichnet von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei, in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters. Der Senat verweist auf eine Gesetzesänderung aufgrund eines Antrages der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der 25. Abgeordnetenhaussitzung am 26.01.2023, wonach der Bürger- und Polizeibeauftragte eine oberste Landesbehörde ist. Der Senat gibt an, zu den Fragen 1-10 keine eigenen Daten oder Kenntnisse zu besitzen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26192, Wahlperiode 19, eingereicht 29. Mai 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.