📄 Geothermie für die Wärmeversorgung Berlins (2)
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Fraktion Die Linke betrifft die Nutzung von Geothermie (Erdwärme) zur Wärmeversorgung Berlins. Es geht um den Stand der Vergabeverfahren für Teilaufsuchungsgebiete des Erlaubnisfeldes „Erdwärme Berlin“, um die Steuerungsmöglichkeiten des Landes Berlin gegenüber dem für Bergrecht zuständigen Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) sowie um bereits vergebene Erlaubnisse und mögliche Abgaben für die Nutzung der geothermischen Ressourcen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sowie die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe), das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), private und institutionelle Erlaubnisinhaber (u.a. BTB Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin, Helmholtz-Zentrum Potsdam GFZ, Bundesministerium für Verteidigung) sowie künftige Nutzer der Berliner Wärmeversorgung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: wie viele Angebote im Vergabeverfahren der Teilaufsuchungsgebiete eingegangen sind und wie der Zeitplan aussieht; welche Steuerungsmöglichkeiten der Senat gegenüber dem LBGR hat; welche gesetzlichen Änderungen für größere Steuerungsmöglichkeiten sinnvoll wären; ob ein Landesbetrieb für die Erkundung/Ausbeutung erwogen wurde; wie viele konkurrierende Erkundungsanträge Dritter für den Südosten Berlins vorlagen; aus welchen Gründen Erlaubnisfelder an Dritte statt an das Land vergeben wurden; ob dem Land Versagungsgründe genannt wurden; welche Rolle Verzögerungen beim Arbeitsprogramm und der Finanzierungssicherheit spielten; welche Akteure welche Aufsuchungserlaubnisse erhalten haben; und ob eine Feldes- oder Förderabgabe nach §§30/31 Bundesberggesetz erhoben werden soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Vergabeverfahren für die sieben Teilgebiete des Erlaubnisfeldes „Erdwärme Berlin“ (11-8037) noch nicht abgeschlossen sind und sich in der Verhandlungsphase befinden; Angaben zu Angeboten könnten erst nach Abschluss gemacht werden. Das Land Berlin könne als Erlaubnisinhaber die Entwicklung aktiv gestalten; die Fachaufsicht über das LBGR liege bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen (GeoBG) wurde die Bohrtiefe für oberflächennahe Geothermie von 100 m auf 400 m erhöht; Aquifer-Wärmespeicher (ATES) wurden im finalen GeoBG-Entwurf entgegen dem Einsatz des Senats nicht berücksichtigt. Ein ursprünglich geplantes senatseigenes Bohrprogramm mit 12 Bohrungen und ein Holding-Modell mit rund 98 Mio. Euro aus dem Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ wurden nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15.11.2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz des Bundes nicht umsetzbar; am 10.06.2026 stimmte der Hauptausschuss der Vergabe einer Studie zur Errichtung einer Reservoirmanagement-Gesellschaft in Landesträgerschaft zu (h19-2886-v). Zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Berlin lagen dem LBGR bereits zwei Erlaubnisanträge Dritter für den Südosten Berlins vor; Details dazu werden wegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht offengelegt. Die Erteilung von Erlaubnissen ist laut Antwort eine gebundene Entscheidung nach § 11 BBergG; bei der Erlaubnis „Erdwärme Berlin“ kam es wegen eines Änderungsantrags vom 26.05.2025 zu keiner Überdeckung und damit zu keiner Vorrangentscheidung nach § 14 BBergG. Bislang erteilte Erlaubnisse: „Berlin-Adlershof“ (11-8036, 06.05.2024, BTB Blockheizkraftwerks-Träger- und Betreibergesellschaft mbH Berlin), „Berlin, Albert-Einstein-Straße“ (12-8027, 28.08.2020, Helmholtz-Zentrum Potsdam GFZ), „Berlin-Kladow“ (11-8038, 04.06.2025, Bundesministerium für Verteidigung/BBR) und „Erdwärme Berlin“ (11-8037, 20.06.2025, Land Berlin). Der Senat beabsichtigt, einen Verordnungsentwurf vorzubereiten, der Erlaubnis-/Bewilligungsinhaber von der Feldes- bzw. Förderabgabe nach §§30/31 BBergG freistellt, um den Ausbau der Geothermie zu unterstützen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Abgeordneten der Fraktion Die Linke (Philipp Bertram, Dr. Michael Efler, Steffen Zillich) am 28.05.2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 16.06.2026, unterzeichnet durch Andreas Kraus, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt). Das Dokument verweist auf den Senatsbeschluss zur Roadmap „Tiefe Geothermie Berlin“ vom 25.07.2023, die Hauptausschussvorlage h19-1626-v, die Hauptausschusszustimmung vom 10.06.2026 zur Vorlage h19-2886-v, das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15.11.2023, sowie auf §§ 11, 14, 30 und 31 des Bundesberggesetzes (BBergG). Für das geplante Bohrprogramm war eine Finanzierung von rund 98 Mio. Euro aus dem Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ vorgesehen. Die Einschätzung, dass eine vertikale Differenzierung von Berechtigungen („Stockwerksmodell“) Nutzungskonflikte reduzieren könnte, ist eine Bewertung der Landesregierung selbst.