📄 Geplante Dienstreisen von Senator:innen und Staatssekretär:innen zum Ende der Legislaturperiode
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller möchte wissen, welche Dienstreisen Senator:innen und Staatssekretär:innen des Landes Berlin bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode planen, einschließlich Reisezielen, Kosten, Teilnehmenden und Zweck der Reisen. Der Senat beantwortet die Anfrage nicht und begründet dies mit dem Schutz der exekutiven Eigenverantwortung sowie Sicherheitsbedenken.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Berliner Senats (Senator:innen und Staatssekretär:innen) sowie die Öffentlichkeit und das Abgeordnetenhaus als anfragendes Organ.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt für jede geplante Dienstreise nach: dem Reiseziel (Ort, Land, Einrichtung/Veranstaltung), den voraussichtlichen Gesamtkosten (aufgeschlüsselt nach Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, Sonstiges), der reisenden Person (Name, Funktion), den Begleitpersonen (Anzahl und Funktion), der Reisedauer (Ab- und Rückreisedatum, Anzahl Tage) sowie dem Reisezweck (Anlass, dienstliche Notwendigkeit, erwarteter Nutzen für Berlin). Bei noch nicht abgeschlossener Planung wird um Angabe des Planungsstands und einer Einschätzung zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung gebeten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat lehnt die Beantwortung der gesamten Anfrage ab. Als Begründung nennt er, dass die Frage den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ betreffe, der laut einem zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 67, 100, 139 vom 17.07.1984) der parlamentarischen Kontrolle entzogen sei, da er die Willensbildung und Entscheidungsvorbereitung der Regierung schütze. Zusätzlich verweist der Senat darauf, dass eine Beantwortung nachteilige Auswirkungen auf den persönlichen Schutz von als gefährdet eingestuften Senator:innen und Staatssekretär:innen hätte, da die Angaben ein Bewegungsprofil ermöglichen und Sicherheitsprobleme schaffen könnten. Konkrete Angaben zu Reisezielen, Kosten, Personen oder Terminen werden nicht gemacht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke über den Abgeordneten Niklas Schenker eingereicht (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Mai 2026). Die Antwort des Senats datiert vom 18. Juni 2026 (Eingang am 22. Juni 2026) und wurde in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei, unterschrieben. Der Senat beantwortet keine der gestellten Fragen und verweist zur Begründung auf Artikel 45 der Verfassung von Berlin sowie auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.