📄 Stromausfall in Berlins Südwesten - Fehler in der Kommunikation oder der gescheiterte Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert Widersprüche zwischen Aussagen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin zu seinem Krisenmanagement am Tag eines Stromausfalls im Berliner Südwesten (3. Januar 2026) und einem späteren Dementi des Bundeskanzleramts. Der Regierende Bürgermeister hatte in einem Fernsehinterview erklärt, er habe am Morgen des 3. Januar telefonisch unter anderem mit dem Bundeskanzleramt gesprochen; das Bundeskanzleramt erklärte laut Fragesteller am 16. Mai, es habe an diesem Tag kein solches Telefonat gegeben.
👥 Wer ist betroffen?
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, die Senatskanzlei und das Bundeskanzleramt sowie das Abgeordnetenhaus von Berlin als Adressat der Aufklärung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: (1) wie die Aussage des Regierenden Bürgermeisters, er habe mit dem Bundeskanzleramt 'gesprochen', mit dem Dementi vereinbar sei und ob er die Öffentlichkeit belogen habe; (2) was der vom Regierenden Bürgermeister in der Fragestunde am 21. Mai 2026 genannte 'Austausch' mit dem Bundeskanzleramt konkret bedeute und wann er stattgefunden habe; (3) ob der Regierende Bürgermeister auch in der Fragestunde die Unwahrheit gesagt habe; (4) um eine genaue Auflistung der Uhrzeiten und Gesprächspartner, mit denen der Regierende Bürgermeister am 3. Januar 2026 'im Austausch' gestanden bzw. telefoniert habe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, der Regierende Bürgermeister habe am Samstagabend (nicht am Morgen) mit dem Chef des Bundeskanzleramts telefoniert. Zur Frage nach der Unwahrheit in der Fragestunde antwortet die Regierung schlicht 'Nein'. Eine detaillierte Auflistung der Telefonate und Austauschzeitpunkte wird nicht vorgelegt: Die Regierung verweist darauf, der Regierende Bürgermeister habe sich dazu bereits mehrfach geäußert, und erklärt, Telefonlisten des Regierenden Bürgermeisters würden grundsätzlich nicht veröffentlicht, da es sich nicht um Akten oder amtliche Unterlagen im Sinne von Art. 45 Abs. 2 der Verfassung von Berlin handele und eine Offenlegung Rückschlüsse auf regierungsinterne Abstimmungsprozesse zulassen könnte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Alexander King eingereicht; eine Antwort der Landesregierung (Senatskanzlei, unterzeichnet von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei) liegt vor, datiert auf den 19. Juni 2026. Die Regierung bestätigt ein Telefonat des Regierenden Bürgermeisters mit dem Chef des Bundeskanzleramts am Samstagabend des 3. Januar 2026, nennt aber keine weiteren konkreten Uhrzeiten oder Gesprächspartner. Die Regierung begründet die Nichtveröffentlichung von Telefonlisten mit Art. 45 Abs. 2 der Verfassung von Berlin und dem Schutz regierungsinterner Abstimmungsprozesse. Der Fragesteller bezieht sich auf eine Erklärung des Bundeskanzleramts vom 16. Mai 2026, wonach kein Telefonat am Samstagmorgen, dem 3. Januar, stattgefunden habe, sowie auf ein Interview des Regierenden Bürgermeisters mit Welt TV vom 7. Januar 2026 und auf dessen Äußerungen in der Fragestunde des Abgeordnetenhauses vom 21. Mai 2026.