📄 Zeitnahe Identifizierung und Überprüfung auffälliger, offenbar länger nicht genutzter oder möglicherweise nicht mehr betriebsbereiter Fahrzeuge im öffentlichen Straßenland in Treptow-Köpenick
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt den Umgang mit Fahrzeugen im öffentlichen Straßenland in Treptow-Köpenick, die äußerlich den Eindruck erwecken, länger nicht bewegt oder nicht mehr betriebsbereit zu sein (z.B. verschmutzter Zustand, druckarme Reifen, abgelaufene Hauptuntersuchung, sichtbare Schäden). Es geht darum, wie solche Fahrzeuge identifiziert, überprüft und gegebenenfalls weiterbearbeitet werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Bezirksamt Treptow-Köpenick (Ordnungsamt, Allgemeiner Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachung), das Bezirksamt Lichtenberg (Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben), die Polizei Berlin sowie Bürgerinnen und Bürger, die Meldungen über Ordnungsamt-Online einreichen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie wird sichergestellt, dass auffällige Fahrzeuge zeitnah identifiziert und überprüft werden? Welche organisatorischen Maßnahmen, Dienstanweisungen oder Prüfschemata gibt es? Gelten äußere Merkmale als Prüfanlass? Welche Bearbeitungsfristen bestehen nach Bürgermeldungen? Wie wird die Prüfung dokumentiert? Wie viele Meldungen und Verfahren (Gelbpunkt, Rotpunkt, Blaupunkt, Orangepunkt) gab es 2024-2026? Wie lange dauert die Bearbeitung bis zur Fahrzeugentfernung? Werden Bereiche mit besonderem Parkdruck priorisiert? Plant der Senat verbindliche Vorgaben einzuführen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) Treptow-Köpenick stellt im Außendienst Störungen fest und reagiert auf Bürgerhinweise; es gibt keine bezirksspezifische oder besondere Vorgehensweise und keine verbindlichen Dienstanweisungen, sondern routinemäßige Kontrollaufgaben. Fehlt das Kennzeichen, wird ein Gelbpunkt angebracht und eine Anzeige an das Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben in Lichtenberg weitergeleitet; bei Mängeln an Hauptuntersuchung/Verkehrssicherheit geht ein Mängelbericht an die Kfz-Zulassungsstelle. Datenabgleich mit Fahndungsausschreibungen liegt bei der Polizei Berlin, Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen fallen nicht in die Zuständigkeit des Ordnungsamts. Die genannten äußeren Merkmale gelten als Prüfanlass, reichen aber allein nicht für Maßnahmen, da keine Abstellfristen für zugelassene Fahrzeuge bestehen; das Amt in Lichtenberg prüft ggf. ein abfallrechtliches Verfahren nach § 3 KrWG. Es gibt keine feste Bearbeitungsfrist nach Bürgermeldungen; Priorisierung erfolgt nach Dringlichkeit und Ressourcen. Alle Meldungen werden im Anliegenmanagementsystem 'Ordnungsamt-Online' erfasst und digital bearbeitet. Unter dem Stichwort 'Autowrack' wurden in Treptow-Köpenick 2024 insgesamt 335, 2025 insgesamt 293 und bis Mai 2026 126 Meldungen erfasst. Zu Gelbpunkt-, Rotpunkt-, Blaupunkt- oder Orangepunktverfahren, zur Bearbeitungsdauer bis zur Entfernung sowie zu Verzögerungen wegen Halterermittlung oder ausländischer Kennzeichen liegen laut Senat keine statistisch erfassten Daten vor, da keine rechtliche Erhebungspflicht besteht. Bereiche mit besonderem Parkdruck, engen Wohnstraßen, Schulwegen oder sozialen Einrichtungen werden bei der Prüfung nicht priorisiert. Eine Priorisierung der Kontrollaufgaben ist laut Senat wegen der Aufgabenvielfalt des AOD nicht möglich. Der Senat beabsichtigt wegen der verfassungsrechtlich verankerten bezirklichen Selbstverwaltung (Art. 66 Abs. 2 Verfassung von Berlin) keine detaillierten Vorgaben für einzelne Arbeitsschritte der Bezirksämter einzuführen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion (Dr. Martin Sattelkau) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor (Antwortdatum 22. Juni 2026). Der Fragesteller bezieht sich ausdrücklich auf eine frühere Schriftliche Anfrage 19/25942 zu den rechtlichen Voraussetzungen der ordnungsbehördlichen Bearbeitung und Entfernung von Fahrzeugen. Der Senat nennt konkrete Meldungszahlen für Treptow-Köpenick (2024: 335, 2025: 293, 2026 bis Mai: 126) und verweist auf Art. 66 Abs. 2 der Verfassung von Berlin zur Begründung, warum keine zentralen Vorgaben erlassen werden. Für mehrere Detailfragen (Verfahrensarten, Bearbeitungsdauer, Verzögerungsursachen) erklärt der Senat, dass keine statistische Erhebungspflicht besteht und daher keine Daten vorliegen.