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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Paritätsgesetz für Berlin: Welche Vorbereitungen trifft der Senat?

28. Juni 2026Dokument 19/26238 · WP 19Berlin
Dr. Bahar Haghanipour
ParitätsgesetzGleichstellungWahlrechtVerfassungsrechtRechtsgutachten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Stand der Vorbereitungen des Berliner Senats für ein Paritätsgesetz, das eine gleiche Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten regeln soll. Hintergrund ist ein im Januar 2026 veröffentlichtes Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Gesetzes für das Land Berlin.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Berliner Senat, insbesondere die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, außerdem das Abgeordnetenhaus von Berlin im Hinblick auf eine mögliche künftige Gesetzgebung zum Wahlrecht.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin möchte wissen: 1. Welches Senatsressort ist federführend für die Prüfung und Erarbeitung eines Paritätsgesetzes zuständig? 2. Wurde die Verwaltung bereits mit der Erarbeitung eines Referentenentwurfs beauftragt, und falls ja, wie sieht der weitere Zeitplan aus, falls nein, warum nicht? 3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen oder plant er, um eine zügige Einbringung und Verabschiedung eines Paritätsgesetzes vorzubereiten? 4. Welche Gründe sprechen gegen eine zeitnahe Schaffung der Voraussetzungen für die Umsetzung eines Paritätsgesetzes?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass die Gleichstellungsverwaltung federführend für die gleichstellungspolitischen Aspekte eines Paritätsgesetzes zuständig ist, während die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für konkrete wahlrechtliche Anpassungen, etwa einen Gesetzentwurf, federführend wäre. Im Frühjahr 2025 wurde ein Vergabeverfahren für ein Rechtsgutachten durchgeführt, das von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und Prof. Dr. Hubertus Gersdorf erstellt wurde. Ein über die Erstellung dieses Gutachtens hinausgehender Auftrag zur Erarbeitung eines Referentenentwurfs wurde laut Senat nicht erteilt, da sich ein solcher Auftrag aus den Richtlinien der Regierungspolitik nicht ergebe. Der Senat erklärt, das Gutachten enthalte Aspekte, die für die Erarbeitung eines Gesetzes „in der nächsten Legislaturperiode“ zu berücksichtigen seien. Als Begründung für die bisherige Zurückhaltung nennt der Senat, dass es zur Zulässigkeit einer Paritätsregelung bisher keine höchstrichterliche Entscheidung auf Bundesebene oder in Berlin gebe und das Gutachten das Risiko einer Unvereinbarkeitserklärung durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin oder das Bundesverfassungsgericht minimieren solle.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Dr. Bahar Haghanipour (Bündnis 90/Die Grünen) am 1. Juni 2026; die Antwort des Senats datiert vom 19. Juni 2026 und wurde in Vertretung von Micha Klapp (Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung) unterzeichnet. Laut Vorbemerkung der Fragestellerin hatte die SPD-Fraktion auf ihrer Klausurtagung vom 23. bis 25. Januar 2026 beschlossen, den Senat aufzufordern, dem Abgeordnetenhaus unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung zuzuleiten; ein entsprechender Antrag liege laut Fragestellerin bislang nicht vor. Das Rechtsgutachten wurde laut Senat im Frühjahr 2025 im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragt und von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und Prof. Dr. Hubertus Gersdorf erstellt und im Januar 2026 veröffentlicht. Der Senat verweist auf die Richtlinien der Regierungspolitik als Grundlage des bisherigen Prüfauftrags und nennt als eigene Einschätzung, dass eine Erarbeitung eines Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode erfolgen solle.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26238, Wahlperiode 19, eingereicht 1. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.