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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Schutzkonzepte in Berliner Institutionen für Kinder und Jugendliche

28. Juni 2026Dokument 19/26245 · WP 19Berlin
Marianne Burkert-Eulitz
KinderschutzSchutzkonzepteKindertageseinrichtungenJugendarbeitsexualisierte Gewalt
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Stand der sogenannten Schutzkonzepte in Berliner Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – also Konzepten, die Kinder und Jugendliche vor Gewalt, sexualisierter Gewalt und anderen Grenzverletzungen schützen sollen. Gefragt wird nach Kitas, öffentlichen Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Jugendfreizeiteinrichtungen und stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung. Im Mittelpunkt stehen Umsetzungsstand, Prüfverfahren, Unterstützungsangebote und mögliche Lücken.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kindertageseinrichtungen, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft, Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung in allen Berliner Bezirken, einschließlich der dortigen Jugendämter, Träger und Schulleitungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: den Umsetzungsstand von Schutzkonzepten nach Bezirken und Einrichtungstyp; ob dem Senat aggregierte Daten zu Umsetzungsstand, Fortschreibung und Qualität vorliegen und mit welcher Methodik diese erhoben wurden; welche Prüfverfahren mit welchem Zeitplan existieren; welche Unterstützungsangebote das Land bereitstellt; welche Erkenntnisse über Umsetzungshürden vorliegen; wie sichergestellt wird, dass Schutzkonzepte im Alltag angewendet werden; wie der Schutz am Ort Schule konkret gewährleistet wird; welche Standards für schulische Schutzkonzepte gelten und ob diese den Anforderungen nach § 8a SGB VIII entsprechen; und ob angesichts fehlender Konzepte in manchen Jugendeinrichtungen Handlungsbedarf für Schulen gesehen wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: In Kitas und stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung liegen flächendeckend Schutzkonzepte vor, da dies gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII Voraussetzung für die Betriebserlaubnis ist; Datenerhebungen zur Qualität erfolgen hier nicht gesondert, die Aufsichten prüfen im laufenden Betrieb. An öffentlichen Schulen liegt die Verantwortung bei der jeweiligen Einzelschule (§ 8 Abs. 2 Nr. 5 SchulG); eine „Handreichung zur Erarbeitung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten an Berliner Schulen“ liegt allen öffentlichen Schulen seit Januar 2023 vor. Eine Abfrage aller Bezirke von April 2026 ergab, dass die meisten kommunalen Jugendeinrichtungen sowie bezirklich und landesgeförderte Angebote nach §§ 11, 12 und 13 Abs. 1 SGB VIII mehrheitlich Schutzkonzepte vorhalten; Beanstandungen traten laut Regierung nur in Einzelfällen auf. Ab Herbst 2026 soll ein partizipativer Prozess mit Bezirken und Trägervertretungen zur Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit starten. Zur Frage, ob schulische Standards den Anforderungen nach § 8a SGB VIII entsprechen, verweist die Regierung auf die SchulG-Reform von 2021 (§ 8 Abs. 2, § 63 Abs. 2 SchulG) sowie auf den Handlungsleitfaden und die Ausführungsvorschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und Jugendämtern im Kinderschutz.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz) am 2. Juni 2026; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie datiert vom 19. Juni 2026. Die Regierung verweist mehrfach auf die vorherige Schriftliche Anfrage Nr. 19/25677 sowie auf eine bezirkliche Abfrage zu kommunalen Jugendeinrichtungen von April 2026. Rechtsgrundlagen, auf die verwiesen wird: § 45 SGB VIII (Betriebserlaubnis für Kitas/HzE-Einrichtungen), § 8 Abs. 2 Nr. 5 SchulG (schulische Schutzkonzepte, eingeführt 2021), § 63 Abs. 2 SchulG (Verbot körperlicher Züchtigung), § 8b SGB VIII (Anspruch auf Fachberatung) sowie §§ 11, 12, 13 Abs. 1 SGB VIII (Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit). Die Handreichung für Schulen liegt seit Januar 2023 vor, schulische Krisenteams sind seit 2019 gesetzlich verankert.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26245, Wahlperiode 19, eingereicht 2. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.