📄 Rahmenbedingungen des geplanten Notfonds des Senats zur Unterstützung der Hochschulen zur Verhinderung weiterer Gebäudeschließungen
📋 Worum geht es?
Der Senat hat in den Medien angekündigt, einen Notfonds einzurichten, um die Technische Universität Berlin bei der Beseitigung von Schäden am gesperrten Hauptgebäude zu unterstützen. Der Fragesteller möchte wissen, wie hoch dieser Notfonds ausfällt, woher die Mittel stammen und für welche konkreten Maßnahmen sie eingesetzt werden sollen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Technische Universität Berlin, insbesondere Lehrende und Studierende, die durch die Schließung des Hauptgebäudes betroffen sind, sowie die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege als zuständige Behörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie hoch ist der Notfonds? Welche Überlegungen liegen der Höhe zugrunde? Für welche Maßnahmen werden die Mittel verplant? Aus welchen Haushaltstiteln stammen die Mittel? Welche ursprünglich geplanten Maßnahmen werden dafür zurückgestellt? Werden die Mittel auf die Hochschulverträge angerechnet? Seit wann wusste der Senat von den Schäden? Wie hoch werden die Gesamtkosten der Schadensbeseitigung geschätzt? Gibt es einen Zeitplan zur Beseitigung der Schäden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Für den Notfonds sind 19.020.000 € vorgesehen. Die Mittel stammen aus einem Bund-Länder-Sondervermögen (SIVK), aus dem Berlin nach dem Königsteiner Schlüssel 208.792.000 € erhält, davon 104.396.000 € für Hochschulen; der Zuschuss wird im Einzelplan 09, Kapitel 0910 verankert. Finanziert werden sollen u.a. Reparatur von Brand- und Rauchschutztüren, Verlegung der Brandmeldezentrale, Austausch der Rauchmelder, Instandsetzung der Brandschotte und Leitungsführungen, Erneuerung der Wasserversorgung, Teilsanierung der Elektroinstallation sowie Reparatur der Notstromanlage. Laut Senat sind alle ausgewählten Projekte zusätzlich zu bisher geplanten Vorhaben und zusätzlich zu den Mitteln der Hochschulverträge. Der Senat habe erst seit der Schließung am 08.05.2026 Kenntnis von den Schäden gehabt, zuvor habe keine Kenntnis über konkrete Schäden vorgelegen. Die TU Berlin könne die Gesamtkosten der Schadensbeseitigung bislang nicht belastbar einschätzen; die Kosten dürften laut Senat die Notfonds-Mittel übersteigen, weshalb die TU zusätzlich eigene Rücklagen einsetzen will. Ein Zeitplan zur Schadensbeseitigung befinde sich derzeit bei der Hochschule in Aufstellung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Tobias Schulze (Die Linke) am 3. Juni 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege liegt vor und datiert vom 22. Juni 2026. Die Regierung nennt eine Notfonds-Summe von 19.020.000 €, eine Bundesförderung von 208.792.000 € für Berlin (davon 104.396.000 € für Hochschulen) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes gemäß Bund-Länder-Vereinbarung vom 06.02.2026, und einen Senatsbeschluss vom 19. Mai 2026 zur Projektauswahl. Die genauen Haushaltstitel innerhalb Einzelplan 09, Kapitel 0910 sind laut Antwort noch nicht festgelegt.