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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Immer mehr Wohnungen, immer weniger Ärzt*innen? Zur Versorgungslage in Altglienicke und Bohnsdorf

28. Juni 2026Dokument 19/26252 · WP 19Berlin
Niklas Schenker
Hausärztliche VersorgungKinderärztliche VersorgungBedarfsplanungPraxisnachfolgeVersorgungsgrad
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete fragt nach der Entwicklung der ärztlichen Versorgung – hausärztlich, kinderärztlich und fachärztlich – in den Ortsteilen Altglienicke und Bohnsdorf in Treptow-Köpenick. Hintergrund ist die Sorge, dass bei wachsender Bevölkerung durch Wohnungsbau die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht mithält. Der Senat antwortet, dass ihm keine Versorgungsdaten unterhalb der Bezirksebene vorliegen, da die Bedarfsplanung Berlin als einheitlichen Planungsbereich bzw. bezirksbezogen über den „Letter of Intent“ von 2013 abbildet.

👥 Wer ist betroffen?

Bewohner*innen der Ortsteile Altglienicke und Bohnsdorf sowie des gesamten Bezirks Treptow-Köpenick; niedergelassene Haus-, Kinder- und Fachärztinnen und -ärzte; die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die zuständigen Landesausschüsse nach SGB V.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie sich der haus- und kinderärztliche Versorgungsgrad in Altglienicke und Bohnsdorf über zehn Jahre entwickelt hat; wie viele freie Hausarztsitze es dort gibt; wie das Verhältnis von Haus- und Kinderärzten zur Einwohnerzahl in beiden Ortsteilen, in Treptow-Köpenick und berlinweit ist; wie viele grundversorgende Fachärzt*innen dort niedergelassen sind; wie der Senat die aktuelle Versorgungslage bewertet; wie viele Hausärzt*innen in den nächsten fünf Jahren das Renteneintrittsalter erreichen; welche Auswirkungen altersbedingte Praxisabgaben haben könnten; und welche Maßnahmen der Senat zur Nachbesetzung freiwerdender Hausarztsitze ergreift.

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet, dass ihm keine ambulanten Versorgungsdaten unterhalb der Bezirksebene (z.B. für Ortsteile) vorliegen, da die bundesweite Bedarfsplanungsrichtlinie Berlin grundsätzlich als einen Planungsbereich behandelt; nur für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte gibt es über den „Letter of Intent“ von 2013 eine Aufschlüsselung auf Bezirksebene. Für den Planungsbereich III (Treptow-Köpenick) bestanden laut Landesausschuss-Beschluss mit Wirkung zum 16.01.2026 insgesamt 28 vollzeitäquivalente Hausarzt-Niederlassungsmöglichkeiten. Das Verhältnis Hausärzt*innen (VZÄ) zu Einwohnerzahl liegt für Treptow-Köpenick bei 1:1.754,7 (Berlin: 1:1.612,0, Stand 01.01.2026/31.12.2025). Bei Kinder- und Jugendärzten liegt das Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in Treptow-Köpenick bei 1:13.018,75 (Berlin: 1:11.294,79) bzw. zur Bevölkerung unter 18 Jahren bei 1:2.146,28 (Berlin: 1:1.811,83). In acht vom LOI erfassten Arztgruppen erreicht Treptow-Köpenick zwar nicht den rechnerisch angestrebten Versorgungsgrad von 100%, erfüllt laut Senat aber auch nicht die Kriterien einer Unterversorgung (unter 75% bei Hausärzten bzw. unter 50% bei Fachärzten); bei Radiologen, Psychotherapeuten und Internisten liegt der Versorgungsgrad über 110%. Laut KV Berlin sind im Bezirk Treptow-Köpenick von 182 zugelassenen Hausärzt*innen 21 (11,5%) zwischen 63 und 67 Jahre und 16 (8,8%) über 68 Jahre alt; nach der im Dokument genannten Rechnung liegen 20,3% der Hausärzt*innen über 63 Jahre. Der Senat bewertet die ambulante Versorgungslage in Altglienicke und Bohnsdorf bis auf weiteres als vertretbar, da gesetzlich Versicherten zumutbar sei, auch andere Ortsteile oder Bezirke aufzusuchen, und keine Unterversorgung festgestellt wurde. Zu den Fragen nach grundversorgenden Fachärzt*innen (Frage 9-11) liegen dem Senat mangels kleinräumiger Daten keine Angaben vor. Eine Landesförderung aus Haushaltsmitteln zur Nachbesetzung von Hausarztsitzen hält der Senat laut eigener Aussage für nicht begründbar, da die vertragsärztliche Versorgung bundesgesetzlich den Krankenkassen und der KV Berlin zugewiesen ist (§ 75 SGB V, § 6 LHO).

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Niklas Schenker (Die Linke) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege liegt vor (Anfrage vom 3.6.2026, Antwort vom 19.6.2026). Der Senat verweist auf den „Letter of Intent“ vom 09.10.2013, die Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA, § 90 und § 100 SGB V sowie ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.6.2022 (AZ. B 6 KA 3/21 R) zur Zumutbarkeit von Wegstrecken. Konkrete Zahlen zu Versorgungsgraden, Arztsitzen und Altersstruktur werden ausschließlich auf Bezirksebene (Treptow-Köpenick) bzw. berlinweit genannt, nicht für die einzelnen Ortsteile, da dem Senat laut eigener Aussage keine kleinräumigeren Daten vorliegen.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26252, Wahlperiode 19, eingereicht 3. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.