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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Mieterhöhungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWUs)

28. Juni 2026Dokument 19/26259 · WP 19Berlin
Katrin Schmidberger
MieterhöhungModernisierunglandeseigene WohnungsunternehmenMietenstopportsübliche Vergleichsmiete
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit Mieterhöhungen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND und WBM) in Berlin seit Jahresbeginn 2024. Im Mittelpunkt stehen sowohl reguläre Mieterhöhungen in laufenden Verträgen als auch Mieterhöhungen infolge von Modernisierungsmaßnahmen, jeweils aufgeschlüsselt nach Unternehmen, Bezirk und Jahr.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen in allen Berliner Bezirken sowie die Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND (SuL) und WBM.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt, wie viele Mieterhöhungen in laufenden Verträgen und nach Modernisierungen seit 2024 durchgeführt wurden, wie viele Mieterhöhungen und Modernisierungen für 2026 geplant sind, mit welchen durchschnittlichen Steigerungen (in Prozent und Euro) kalkuliert wird, in wie vielen Fällen die Mieterhöhungen bestimmte Prozentschwellen (5% bis 70%) übersteigen, in wie vielen Fällen die Nebenkosten nach Modernisierung entsprechend steigen, wie hoch durchschnittliche, höchste und niedrigste Steigerungen seit 2024 sind, und in wie vielen Fällen Mieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden bzw. darunter bleiben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Senats dürfen die landeseigenen Wohnungsunternehmen seit dem Mietenstopp 2024 gemäß der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ (KoopV) moderate Mieterhöhungen von maximal 2,9% p.a. auf Unternehmensebene im freifinanzierten Bestand vornehmen; modernisierungsbedingte Mieterhöhungen sind auf maximal 2 €/m² monatlich über sechs Jahre begrenzt. Konkrete Zahlen zu Mieterhöhungen nach Modernisierung 2026 wurden von den Unternehmen übermittelt: Die degewo erhöhte bei 1.241 Wohnungen durchschnittlich um 6% (0,38 €/qm), mit Spitzenwerten in Neukölln (129 Fälle, 31%). Die GESOBAU erhöhte in Wedding bei 28 Einheiten um durchschnittlich 29,5% (96,16 €). Die Gewobag führte 159 Erhöhungen nach Modernisierung durch, schwerpunktmäßig in Pankow (123 Fälle); die Umlagen 2026 liegen zwischen 0,50 €/m² und 2,00 €/m². Die HOWOGE erhöhte in Friedrichshain-Kreuzberg (11 Fälle, 12,66%, 49,99 €) und Lichtenberg (64 Fälle, 2,40%, 9,35 €). Die SuL erhöhte u.a. in Tempelhof/Schöneberg (194 Fälle, 26%, 116 €) und Marzahn/Hellersdorf (449 Fälle, 10%, 35 €). Die WBM erhöhte u.a. in Mitte (1.022 Fälle, 9,75%, 0,61 €/qm) und Steglitz-Zehlendorf (9 Fälle, 30,67%, 1,69 €/qm). Zu Nebenkostensteigerungen gab die GESOBAU an, dass bei 13 Mieteinheiten teilweise hohe Steigerungen der warmen Betriebskosten durch den erstmaligen Einbau einer Zentralheizung auftraten, davon bei acht Einheiten mehr als 60%; die übrigen Unternehmen erklärten, eine systematische Auswertung sei nicht oder nur eingeschränkt möglich. Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete gaben die Unternehmen jeweils nach Bezirk auf, in wie vielen Fällen die Erhöhung die Vergleichsmiete erreichte oder darunter blieb (z.B. Gewobag: 62.404 Fälle unterschritten, 18.115 Fälle erreichten die Vergleichsmiete). Zur Frage 3 (geplante Mieterhöhungen 2026) teilte der Senat mit, die unternehmensinterne Planung sei noch nicht abgeschlossen, da zunächst der neue Berliner Mietspiegel 2026 in den EDV-Systemen implementiert werden müsse. Der im Dokument enthaltene Antworttext zu Frage 9 (WBM) bricht ab und ist unvollständig übermittelt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) am 4. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 22. Juni 2026. Der Senat stützt seine Antwort auf Stellungnahmen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen, die diese „in eigener Verantwortung“ erstellt haben. Als rechtliche Grundlage wird die Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ (KoopV) genannt, die u.a. eine Kappung von Mieterhöhungen auf 2,9% p.a. im freifinanzierten Bestand und eine Begrenzung modernisierungsbedingter Erhöhungen auf 2 €/m² über sechs Jahre vorsieht, sowie ein „Leistbarkeitsversprechen“, das Mietenden die Möglichkeit gibt, eine Mietreduzierung geltend zu machen. Detaillierte Zahlentabellen der einzelnen Unternehmen sind laut Antworttext in den Anlagen 1 bis 4 enthalten, die im vorliegenden Dokumenttext nicht vollständig wiedergegeben sind.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26259, Wahlperiode 19, eingereicht 4. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.