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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Drei Jahre Drugchecking in Berlin

30. Juni 2026Dokument 19/26261 · WP 19Berlin
Vasili Franco
DrugcheckingDrogenpolitikSubstanzanalyseSuchthilfeGesundheitsprävention
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Drugchecking-Projekt in Berlin, bei dem seit Juli 2023 an drei Standorten Drogenproben auf ihre Zusammensetzung untersucht werden. Abgefragt werden Daten zu Probenzahlen, Warnungen vor gefährlichen Substanzen, der Nutzerstruktur, der Nachfrage, den Website-Zugriffen sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und dem Stand der Umsetzung früherer Evaluationsempfehlungen.

👥 Wer ist betroffen?

Konsumierende Personen, die das Drugchecking-Angebot an den drei Berliner Abgabestandorten nutzen, die Trägergemeinschaft des Projekts sowie die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele Proben wurden seit Projektstart analysiert (nach Substanz und Monat)? Wie hoch war die Nachfrage im dritten Jahr und wie viele Personen mussten abgewiesen werden? Vor wie vielen Proben wurde öffentlich gewarnt (nach Art der Warnung)? Welche Erkenntnisse gibt es zu Alter, Geschlecht, Suchthilfe-Vorkontakt und Konsummustern der Nutzenden? Gab es Veränderungen in der Nutzergruppe? Wie oft wurden die Website und die Warnseite aufgerufen? Welche Rolle spielt Drugchecking bei der Beobachtung von Konsummuster-Veränderungen und welche Erkenntnisse liefert es über den Berliner Drogenmarkt? Welche Haushaltsmittel stehen 2026 und 2027 zur Verfügung? Wird das Projekt wie im Koalitionsvertrag angekündigt ausgebaut? Wie ist der Stand der Umsetzung früherer Evaluationsempfehlungen (Rechtsverordnung, Personal, Digitalisierung, Sprachangebot, mobile Anlaufstellen, vulnerable Gruppen)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit folgenden Zahlen: Insgesamt wurden seit Juli 2023 bis Mai 2026 5.310 Proben analysiert, am häufigsten Cathinone, MDMA und Amphetamin-Derivate. Im Zeitraum Juni 2025 bis Mai 2026 wurden 768 Personen abgewiesen (Spanne 7 bis 148 pro Monat). Durchschnittlich waren 48,7 % der Proben auffällig; insgesamt wurden 2.588 Warnungen veröffentlicht, am häufigsten wegen Verunreinigungen und Falschdeklaration. Von den Nutzenden sind 40,1 % zwischen 30-39 Jahren, 33,4 % zwischen 18-29 Jahren (Durchschnittsalter 34,9 Jahre, ältester Nutzender 79 Jahre); 71,5 % männlich, 24,0 % weiblich, 4,5 % divers; 81,8 % hatten zuvor keinen Kontakt zur Suchthilfe. Die Website wurde von Juli 2025 bis Mai 2026 insgesamt 407.215 Mal aufgerufen (Durchschnitt 37.020/Monat), die Unterseite „Aktuelle Warnungen“ 199.991 Mal (Durchschnitt 18.181/Monat). Für 2026 stehen 288.000 Euro, für 2027 295.000 Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Senat hält einen weiteren Ausbau für sinnvoll, abhängig von zusätzlichen Haushaltsmitteln. Zum Stand der Evaluationsempfehlungen: Eine Rechtsverordnung soll noch in dieser Legislaturperiode erlassen werden; eine Ausweitung der personellen Ressourcen ist derzeit aus Haushaltsgründen nicht möglich; die Trägergemeinschaft erprobt digitale Lösungen für Ergebnisrückmeldungen; eine Ausweitung des Sprachangebots hängt von Haushaltsmitteln und Personalverfügbarkeit ab.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Vasili Franco (Bündnis 90/Die Grünen) am 4. Juni 2026 eingereicht, die Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erfolgte am 22. Juni 2026. Die Antwort bezieht sich auf Angaben der Trägergemeinschaft des Drugchecking-Projekts, nicht auf eigene Erkenntnisse des Senats. Es wird auf die frühere Drucksache 19/23240 verwiesen, an die inhaltlich angeschlossen wird. Datenquelle für alle Tabellen ist „Drugchecking Berlin, Stand 12.06.2026“. Haushaltsmittel stammen aus Kapitel 0920, Titel 68406, Unterkonto 385, Erl. Nr. 10.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26261, Wahlperiode 19, eingereicht 4. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.