📄 Sanierungsbedarf und Sanierungsarbeiten der GEWOBAG in den Liegenschaften Haustockweg/Hundsteineg in Mariendorf II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die geplante umfassende energetische Sanierung und Modernisierung von 151 Wohnungen der Gewobag im Hausstockweg 43 bis 55 in Mariendorf. Da die Sanierung wegen Schadstoffbelastung nur im unbewohnten Zustand erfolgen kann, geht es um den Planungsstand, die konkreten Bauarbeiten sowie die sozialverträgliche und rechtssichere Umsetzung gegenüber den betroffenen Mieterinnen und Mietern, insbesondere bezüglich Information, vorübergehendem Auszug, Ersatzwohnungen, Kostenübernahme und künftiger Mietbelastung.
👥 Wer ist betroffen?
Mieterinnen und Mieter der rund 151 Wohnungen im Hausstockweg 43-55 in Mariendorf (Berlin), die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich unter anderem nach dem aktuellen Planungsstand der Maßnahme, den konkreten Arbeiten (Instandhaltung, Instandsetzung, energetische Modernisierung, Strangsanierung, Heizung, Elektroinstallation, Schadstoffsanierung), dem Zeitpunkt der schriftlichen Modernisierungsankündigung, der Vermeidung von Missverständnissen bei mündlichen Gesprächen, der Kostenübernahme bei Umzug und Einlagerung, dem Umgang mit mietereigenen Einrichtungsgegenständen wie Küchen, den Auswirkungen auf die Wohnungsnutzung während der Bauphase, möglichen Mietminderungen sowie den zu erwartenden Mieterhöhungen nach Abschluss der Maßnahme.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort der Gewobag befindet sich die Maßnahme im Abschluss der Leistungsphase 6, Leistungsphase 7 ist für Anfang Juli 2026 vorgesehen; die Modernisierungsankündigung erfolgt erst nach Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Sanierung muss laut Gewobag wegen Schadstoffbelastung im unbewohnten Zustand erfolgen, der Leerzug betrifft alle Wohnungen für voraussichtlich drei Monate. Ersatzwohnungen sollen primär in Nachbargebäuden desselben Komplexes angeboten werden, orientiert an Lage, Größe, Barrierefreiheit, Miethöhe und Haushaltsgröße. Umzug, Rückumzug und Einlagerung werden von einer beauftragten Spedition durchgeführt und von der Gewobag bezahlt; alternativ gibt es eine Aufwandspauschale bei Selbstorganisation. Für mietereigene Einbauten, die nicht erhalten werden können, sind im Einzelfall Entschädigungen vorgesehen. Mietminderungsanträge werden nur auf Antrag individuell geprüft. Für die Maßnahme ist eine Förderung über die Soziale Wohnraummodernisierung (SWM) bewilligt, die die Modernisierungsumlage auf maximal 0,50 €/m² begrenzt, künftige Neuvermietung zum Mietspiegel-Mittelwert vorsieht und eine 15-jährige Belegungsbindung mit Vermietung an WBS-berechtigte Personen vorschreibt.
⚡ Einordnung
Eingereicht von den Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Lars Rauchfuß (SPD) am 4. Juni 2026; Antwort des Senats liegt vor (datiert 22. Juni 2026), basierend auf einer Stellungnahme der Gewobag, die der Senat mangels eigener Zuständigkeit eingeholt hat. Die Anfrage bezieht sich auf die frühere Anfrage Nr. 19/24664, in der ein Kostenvolumen von rund 25 Mio. Euro für die Sanierung genannt wurde. Die Gewobag nennt eine Modernisierungsumlagen-Kappung von max. 0,50 €/m² im Rahmen der SWM-Förderung sowie einen voraussichtlichen Leerzugszeitraum von drei Monaten für alle Wohnungen.