📄 Öffentliche Toiletten in Schöneberg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft vier öffentliche Toilettenanlagen in Berlin-Schöneberg (Bülowstraße, Dennewitzstraße, Katzlerstraße/Yorckstraße, Kurfürstenstraße/Potsdamer Straße), die von der Firma Wall GmbH betrieben werden. Die Fragestellerin wollte wissen, ob diese Anlagen in Betrieb sind, wie hoch ihre Verfügbarkeit 2025/2026 war und welche Kosten sowie vertraglichen Sanktionen bei Ausfällen anfallen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Anwohner und Nutzer der öffentlichen Toiletten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sowie die Betreiberfirma Wall GmbH und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wurde: 1) Sind die vier genannten Toilettenanlagen derzeit in Betrieb? 2) Falls nicht, seit wann, aus welchem Grund, wie lange und ob dauerhaft? 3) Wie hoch war die Verfügbarkeit je Standort und Jahr 2025/2026? 4) Welche Wartungs-/Reparaturmaßnahmen und Kosten fielen in den letzten zwölf Monaten an? 5) Wie viele Störungen gehen auf Vandalismus, Vermüllung, Drogenkonsum oder Beschädigungen zurück? 6) Welche Kosten entstanden dem Land Berlin bzw. dem Betreiber? 7) Welche vertraglichen Verfügbarkeitsanforderungen und Sanktionen gelten? 8) In welchen Fällen wurden 2025/2026 Sanktionen oder Vergütungskürzungen geltend gemacht und in welcher Höhe?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Anlage Bülowstraße regulär in Betrieb ist. Dennewitzstraße (seit 1.11.2025) und Katzlerstraße/Yorckstraße (seit 15.8.2025) sind wegen Fehlnutzung und Vandalismus anhaltend außer Betrieb und sollen an neue Standorte verlegt werden. Die Anlage Kurfürstenstraße/Potsdamer Straße wurde laut Antwort im Januar 2026 durch Brandstiftung zerstört; über einen Weiterbetrieb wird noch abgestimmt. Die Verfügbarkeit in Tagen je Jahr: Bülowstraße 262 (2025)/58 (2026 bislang), Dennewitzstraße 248/0, Katzlerstraße/Yorckstraße 182/0, Kurfürstenstraße/Potsdamer Straße 285/0. Laut Betreiberfirma Wall GmbH sind mindestens 90 % aller Störungen auf Vandalismus und Fehlnutzung zurückzuführen; dem Land Berlin entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, eine mögliche Ersatzanlage an der Potsdamer Straße würde den Betreiber einen mittleren sechsstelligen Betrag kosten. Vertraglich muss die Wall GmbH laut Antwort eine Betriebsbereitschaft von mindestens 96,44 % sicherstellen; bei Unterschreitung ist eine Vertragsstrafe je Tag und Anlage vorgesehen, bei länger als sieben Tagen andauernder Nichtverfügbarkeit wird das Entgelt ab dem achten Tag vollständig gekürzt. Die konkrete Höhe der Vergütungskürzungen für die vier Standorte wird laut Antwort nicht offengelegt, da dies Rückschlüsse auf das kalkulatorische Betriebsentgelt zulassen und künftige Vergabeverfahren beeinflussen könnte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Katharina Senge (CDU) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom 22.06.2026 liegt vor. Die Antwort enthält Angaben der Betreiberfirma Wall GmbH, die an den entsprechenden Stellen als deren Stellungnahme wiedergegeben werden (z. B. zu Vandalismusanteil und Kosten). Konkrete Zahlen zu Vergütungskürzungen für die betroffenen Standorte wurden laut Antwort nicht offengelegt, mit Verweis auf mögliche Wettbewerbsauswirkungen bei künftigen Vergabeverfahren.