📄 Menschenrechtskonforme Umsetzung von GEAS in Berlin: Screening, Vulnerabilitätsprüfung und Umgang mit besonders Schutzbedürftigen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umsetzung der EU-Screening-Verordnung (GEAS) in Berlin: den konkreten Ablauf des Überprüfungsverfahrens für neu ankommende Drittstaatsangehörige, die vorläufige Vulnerabilitätsprüfung sowie den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen wie unbegleiteten Minderjährigen. Die Landesregierung beschreibt in ihrer Antwort die beteiligten Behörden, die einzelnen Verfahrensschritte sowie den Umzug des Verfahrens vom Interimsstandort in der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik zum künftigen Standort am ehemaligen Flughafen Tegel.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind unerlaubt aufhältige Drittstaatsangehörige, Asylsuchende, ukrainische Kriegsgeflüchtete und insbesondere unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA); zuständige Behörden sind das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU), die Polizei Berlin und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie läuft das Screening-Verfahren konkret ab (Schritte, Behörden, Zeitabläufe) und was ändert sich durch den Standortwechsel des Ankunftszentrums? Erhalten Antragstellende Unterstützung beim Ausfüllen des Selbstauskunftsbogens zur Vulnerabilitätsprüfung, etwa bei Sprachbarrieren oder Analphabetismus? Welche personellen Ressourcen stehen im LFU für die Vulnerabilitätsprüfung zur Verfügung und wie sind die Mitarbeitenden geschult? Wie wird die Erfassung von Vulnerabilitäten bei minderjährigen Kindern unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention ausgestaltet? Plant Berlin Bewegungsfreiheitseinschränkungen während des Verfahrens? Welche Maßnahmen stellen sicher, dass Betroffene während des Screenings „zur Verfügung“ stehen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass LFU und Polizei Berlin das Screening gemeinsam durchführen, während SenBJF für Unterbringung, Versorgung und Vulnerabilitätsprüfung von UMA zuständig ist. Das Verfahren umfasst Erstanlaufstelle, biometrische Datenerfassung (u.a. FAST-ID, EURODAC), Infektionsschutzscreening, Identitäts- und Sicherheitskontrolle durch die Polizei, vorläufige Gesundheitskontrolle und vorläufige Vulnerabilitätsprüfung durch den Sozialdienst des LFU, bevor Daten ins Ausländerzentralregister übermittelt werden. Seit dem 12.06.2026 finden Aufnahme und Screening interimsweise am Standort Oranienburger Str. 285 statt, bis der Umzug zum Standort am ehemaligen Flughafen (Tegel) erfolgt. Für die Vulnerabilitätsprüfung sind zehn neue Vollzeitstellen vorgesehen (acht Sozialarbeitende der Entgeltgruppe S 11b TV-L im Besetzungsverfahren, zwei Führungspositionen S 15 TV-L bereits besetzt mit Dienstantritt zum 1. Juli bzw. 1. August 2026). Für Kinder wurde ein eigener mehrsprachiger Selbstauskunftsbogen entwickelt, der sich im Übersetzungsprozess befindet; eine insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a/8b SGB VIII und § 4 KKG steht für Kinderschutzfragen zur Verfügung. Laut Landesregierung bestehen aktuell keine Pläne für über die geltende Weisungslage hinausgehende Bewegungsfreiheitseinschränkungen im Rückkehrverfahren, und es gebe derzeit keine ergänzenden Ein- und Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen für untergebrachte Personen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Jian Omar (Bündnis 90/Die Grünen) am 4. Juni 2026; die Antwort des Senats datiert vom 24. Juni 2026 und liegt vollständig vor. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: zehn neue Vollzeitäquivalente für die Vulnerabilitätsprüfung im LFU, davon acht Stellen der Entgeltgruppe S 11b TV-L im Besetzungsverfahren und zwei Führungsstellen der Entgeltgruppe S 15 TV-L mit Dienstantritt zum 1. Juli bzw. 1. August 2026. Als Rechtsgrundlagen werden u.a. Art. 7 Abs. 1, Art. 8 Abs. 9, Art. 9 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 6 der EU-Screening-Verordnung 2024/1356 sowie § 62 AsylG, § 15a AufenthG und SGB VIII genannt. Die Mittel für zusätzliches Personal stammen laut Antwort aus der Fluchtpauschale des Kapitels 2931.