📄 Urban Sports Club und Kooperationen mit Berliner Schwimmbädern
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der seit November 2021 bestehenden Kooperation zwischen den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) und der Fitness- und Sportplattform Urban Sports Club. Es geht um die vertraglichen Grundlagen, die einbezogenen Standorte, die Vergütungsmodalitäten sowie die Auswirkungen der Kooperation auf Besucherzahlen und wirtschaftliche Kennzahlen der BBB.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Bäder-Betriebe (BBB), sämtliche von ihnen in Eigenregie betriebenen öffentlichen Hallen- und Freibäder sowie Saunaanlagen, der Urban Sports Club sowie Nutzerinnen und Nutzer der Berliner Schwimmbäder.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Besteht ein zentraler Kooperationsvertrag und seit wann? Welche Standorte sind einbezogen? Welche vertraglichen Regelungen zur Vergütung bestehen, gab es Anpassungen der Konditionen und wie hoch ist die Vergütung je Besuch (aufgeschlüsselt nach Standorten)? Gibt es unterschiedliche Konditionen je nach Lage, Ausstattung oder Angebotsart der Bäder? Wie wirkt sich die Kooperation auf wirtschaftliche Kennzahlen aus? Welche Einnahmen erzielten die BBB in den letzten fünf Jahren durch die Kooperation? Wie viele zusätzliche Besucherinnen und Besucher wurden dadurch generiert? Entstehen den BBB Kosten oder Verpflichtungen? Welche Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bestehen? Gibt es Verträge mit vergleichbaren Sport-Aggregatoren?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit November 2021 ein Kooperationsvertrag zwischen BBB und Urban Sports Club besteht, der alle von den BBB in Eigenregie betriebenen öffentlichen Hallen- und Freibäder sowie die Saunaanlagen umfasst. Die Abrechnung erfolgt nach der Tarifsatzung der BBB, der Urban Sports Club erhält einen vertraglich vereinbarten Nachlass für Vertriebsleistungen; die Höhe unterliegt Vertraulichkeitsverpflichtungen. Die letzte Anpassung der Konditionen erfolgte 2025 im Zuge einer Änderung der Tarifsatzung. Die Konditionen richten sich einheitlich nach der Kategorisierung der Bäder (z.B. Beckengröße, Whirlpool, Sprunganlage, Rutsche), nicht nach individuellen Standortverhandlungen. Über die Kooperation registrierte Besuche: 2021: 35.559, 2022: 111.182, 2023: 179.739, 2024: 235.390, 2025: 213.035. Einnahmen und genaue Vertragslaufzeiten/Kündigungsfristen werden wegen vertraglicher Vertraulichkeit nicht offengelegt. Durch die Kooperation entstehen den BBB laut Regierung keine zusätzlichen Kosten oder administrativen Aufwände. Zudem bestehen weitere Verträge mit den Sport-Aggregatoren Wellhub und EGYM Wellpass.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Klara Schedlich (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (in Vertretung Franziska Becker) am 22. Juni 2026 erteilt. Konkrete Angaben zu Einnahmen, Nachlasshöhe, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen wurden unter Verweis auf vertragliche Vertraulichkeitsverpflichtungen nicht gemacht. Die Regierung nennt konkrete Besuchszahlen für 2021 bis 2025 sowie weitere bestehende Verträge mit Wellhub und EGYM Wellpass.