📄 Umsetzung der Integration der Vivantes-Tochterunternehmen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den Stand der Integration mehrerer Tochterunternehmen von Vivantes in den Mutterkonzern sowie die geplante Angleichung der Arbeitsbedingungen dieser Beschäftigten an den TVöD. Hintergrund ist eine Ausschusssitzung vom 28. Mai 2026, in der Abgeordnete der Koalitionsfraktionen CDU und SPD laut Anfrage dem Senat vorwarfen, die Umsetzung des Koalitionsvertrages in diesem Punkt zu verschleppen. Die Fragestellerin möchte wissen, wie eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zu diesem Thema gearbeitet hat und welche Kosten eine vollständige Integration verursachen würde.
👥 Wer ist betroffen?
Beschäftigte der Vivantes-Tochtergesellschaften (u. a. Vivantes MVZ GmbH, Vivantes Hospiz gGmbH, Vivantes Service GmbH, VivaClean Nord/Süd GmbH, Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH), die Senatsverwaltungen für Finanzen sowie für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der Vivantes-Konzern und das Abgeordnetenhaus von Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie oft tagte die Arbeitsgruppe zur Integration der Vivantes-Tochterunternehmen und welche Senatsverwaltungen nahmen teil? Welche Arbeitsergebnisse und Berichte wurden dem Parlament vorgelegt? Wie bewertet der Senat die im Ausschuss erhobenen Vorwürfe der 'Arbeitsverweigerung' und 'Verschleppung'? Wie ist der Umsetzungsstand der Koalitionsvertragsziele zur Integration und Tarifangleichung? Welchen verbindlichen Zeitplan mit Meilensteinen und Endtermin verfolgt der Senat? Wurden für 2026/2027 zusätzliche Haushaltsmittel für die Integration und etwaige Tarifmehrkosten angemeldet, und mit welchen Kosten (einmalig und jährlich, nach Tochtergesellschaft) rechnet der Senat? Trifft es zu, dass bereits jährliche Mehrkosten von rund 50 Mio. Euro genannt wurden, und wie belastbar ist diese Zahl? Wann und wie wurde das Parlament über Verzögerungen informiert? Welche Gespräche fanden seit der Ausschusssitzung auf Leitungsebene statt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe am 22.02.2024 konstituiert wurde und danach am 16.04.2024, 21.05.2024, 14.08.2024 und 10.10.2024 tagte; teilnehmend waren Abteilungsleitungen der Senatsverwaltungen für Finanzen sowie für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde dem Hauptausschuss am 01.04.2025 zugeleitet (RN 1217 E). Der Senat erklärt, eine Integration der Tochterunternehmen in den Mutterkonzern sei noch nicht erfolgt; eine Tarifangleichung bestimmter Tochtergesellschaften an den TVöD sei Gegenstand laufender Tarifverhandlungen zwischen Vivantes und ver.di. Ein verbindlicher Zeitplan liege noch nicht vor. Im Haushaltsplan 2026/2027 seien keine zusätzlichen Mittel für die Integration oder für Tarifmehrkosten veranschlagt worden, da eine Integration zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung nicht umsetzbar gewesen sei. Laut dem Bericht der Arbeitsgruppe (RN 1217 E, Datenbasis 2023) würde eine vollständige Integration je Tochtergesellschaft unterschiedliche jährliche Mehrkosten verursachen, u. a.: Vivantes MVZ GmbH 2,5 Mio. €/Jahr, Vivantes Rehabilitation GmbH 1,07 Mio. €/Jahr, Vivantes Service GmbH ca. 10,6 Mio. €/Jahr, SVL Speisenversorgung und -logistik GmbH ca. 5,44 Mio. €/Jahr, VivaClean Nord und Süd GmbH zusammen 10,26 Mio. €/Jahr, Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH/Services GmbH höhere einstellige Millionenbeträge pro Jahr; bei Vivantes Hospiz gGmbH, Vivantes Forum für Senioren GmbH und MVZ Charité Vivantes GmbH würde laut Bericht ein Marktrückzug bzw. die Einstellung des Geschäftsbetriebs drohen. Der Senat weist darauf hin, dass sich diese Zahlen wegen zwischenzeitlicher TVöD-Erhöhungen nicht unverändert fortschreiben lassen; einmalige Umstellungs-, Beratungs-, IT-, Notar-, Rechts- und Organisationskosten seien derzeit nicht bezifferbar. Der im Bericht genannte Gesamtbetrag von rund 50 Mio. € jährlicher Mehrkosten stammt laut Senat aus dem Bericht vom 01.04.2025. Zur Bewertung der im Ausschuss erhobenen Vorwürfe ('Arbeitsverweigerung', 'Frechheit', 'Verschleppung') erklärt der Senat, er nehme keine Bewertung von Äußerungen Dritter aus parlamentarischen Ausschusssitzungen vor. Zur Frage nach Verzögerungen oder Problemen innerhalb der Arbeitsgruppe antwortet der Senat, es sei weder zu Verzögerungen noch zu Problemen gekommen. Zu Gesprächen auf Leitungsebene seit dem 28.05.2026 verweigert der Senat die Auskunft mit Verweis auf den verfassungsrechtlich geschützten Bereich der exekutiven Eigenverantwortung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) eingereicht; eine Antwort des Senats liegt vor (unterzeichnet von Wolfgang Schyrocki, Senatsverwaltung für Finanzen, in Vertretung, datiert 19.06.2026). Die Anfrage bezieht sich auf die 69. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 28.05.2026 zu Drs. 19/3194 sowie auf den Bericht der Arbeitsgruppe mit Zuleitung an den Hauptausschuss vom 01.04.2025 (RN 1217 E). Die im Dokument wiedergegebenen Vorwürfe ('Arbeitsverweigerung', 'Frechheit gegenüber dem Parlament', 'Verschleppung') werden laut Anfrage Abgeordneten der Koalitionsfraktionen CDU und SPD in der Ausschusssitzung zugeschrieben; der Senat selbst äußert hierzu laut eigener Antwort keine Bewertung. Die vom Senat genannte Zahl von rund 50 Mio. € jährlicher Mehrkosten basiert auf dem Bericht der Arbeitsgruppe vom 01.04.2025 (RN 1217 E) und auf einer Datenbasis von 2023; der Senat weist selbst darauf hin, dass diese Zahl wegen späterer TVöD-Erhöhungen nicht unverändert fortgeschrieben werden kann. Die Frage 10 zu Gesprächen auf Leitungsebene seit dem 28.05.2026 wurde vom Senat unter Verweis auf die exekutive Eigenverantwortung nicht beantwortet.