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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Müllabwurfanlagen am Helene-Weigel-Platz

29. Juni 2026Dokument 19/26284 · WP 19Berlin
Gunnar Lindemann
MüllabwurfanlageBrandschutzWohnungsunternehmenMülltrennungMobilitätseinschränkung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die geplante dauerhafte Schließung der Müllabwurfanlagen in den drei Doppelhochhäusern am Helene-Weigel-Platz in Berlin. Mieter wurden laut dem Fragesteller per Aushang darüber informiert. Das landeseigene Wohnungsunternehmen degewo hat dazu auf Bitten des Senats Stellung genommen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mieterinnen und Mieter der drei Doppelhochhäuser am Helene-Weigel-Platz, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, sowie das Wohnungsunternehmen degewo AG.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Zu welchem Termin die Maßnahme konkret geplant ist. 2. Welche Alternativen der Müllentsorgung während der Bauzeit zur Verfügung stehen. 3. Was die konkreten Gründe für die Maßnahme sind. 4. Wie mobilitätseingeschränkte Mieter nach dem Verschluss bei der Müllentsorgung unterstützt werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut degewo begannen die Baumaßnahmen zur Schließung der Müllabwurfanlagen am 12. Mai 2026 und dauern voraussichtlich bis 18. September 2026. Während der Bauzeit kann der Hausmüll über die bereits vorhandenen außenliegenden Müllstandsflächen entsorgt werden, die im Zuge der Maßnahme erweitert werden. Als Grund gibt degewo an, dass die Müllabwurfanlage die heutigen brandschutzrechtlichen und baurechtlichen Anforderungen nach § 45 Abs. 3 der Berliner Bauordnung nicht mehr erfülle; ein Weiterbetrieb hätte weitreichende, kostenintensive brandschutztechnische Ertüchtigungen sowie den Bau eines neuen Müllabwurfsystems zur Abfalltrennung erfordert. Degewo bezeichnet die gewählte Schließung als die wirtschaftlichste Variante für alle Parteien. Für mobilitätseingeschränkte Mieter, die ihre Wohnung nicht selbstständig verlassen können, übernimmt laut degewo in der Regel ein Pflegedienst die Müllentsorgung; bei Bedarf stehe degewo als Ansprechpartnerin zur Verfügung, um individuelle Lösungen zu finden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) gestellt; eine Antwort des Senats liegt vor, basierend auf einer Stellungnahme der degewo AG, die der Senat laut eigener Vorbemerkung nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten konnte. Die Antwort verweist auf § 45 Abs. 3 der Berliner Bauordnung als rechtliche Grundlage für die Schließung. Als Zeitraum der Baumaßnahmen nennt degewo den 12. Mai 2026 bis voraussichtlich 18. September 2026.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26284, Wahlperiode 19, eingereicht 6. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.