📄 Wohnraum der landeseigenen Wohnungsunternehmen und die Kooperationsvereinbarung: Wohnraumvergabepraxis und Vergabekriterien in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der AfD-Abgeordneten befasst sich mit der Wohnraumvergabe der landeseigenen Wohnungsunternehmen (degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM) und der berlinovo in Berlin. Im Mittelpunkt stehen die Zahl der Wohnungssuchenden, die Vergabe von Wohnungen an sogenannte „besondere Bedarfsgruppen“ (etwa Geflüchtete, Wohnungslose, Transferleistungsbezieher) sowie die Verteilung der Wohnungsbestände nach WBS-Bindungsstufen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND und WBM, die berlinovo Immobilien Gesellschaft, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sowie Wohnungssuchende und Mieterinnen und Mieter in Berlin, insbesondere Personen aus den genannten Bedarfsgruppen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: wie viele aktive Wohnungssuchende bei den Unternehmen registriert sind und wie sich diese Zahl seit 2015 entwickelt hat; wie viele Wohnungen seit 2015 an „besondere Bedarfsgruppen“ (u. a. Geschütztes Marktsegment, Wohnungen für Flüchtlinge, Schüler/Studenten/Auszubildende, Transferleistungsbezieher) vergeben wurden, aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus und Jahr; wie viele Wohnungen als „Trägerwohnungen“ an soziale Träger vermietet wurden; welche Nationalität auf diese Bedarfsgruppen entfiel; in welchem Umfang Wohnungen mit einer um 20 % erhöhten Miete angemietet wurden und ob Betroffene später aus dem Transferleistungsbezug ausschieden; ob Gebiete wie das Märkische Viertel von Vergabepflichten befreit wurden; sowie wie viele Wohnungen den WBS-Bindungsstufen 140, 160, 180, 220 oder gar keiner Bindung unterfallen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung liegt vor und stützt sich auf Stellungnahmen der Unternehmen. Zur Zahl der Wohnungssuchenden: GESOBAU meldet 207.916 registrierte Interessenten (Datenlage seit Juli 2023), Gewobag 74.147 aktive Suchaufträge, SuL 4.691, HOWOGE 1.198 (nur Bedarfsgruppen), WBM führt Zahlen seit Oktober 2019 (z. B. 36.404 im Jahr 2023, 27.205 im Jahr 2025); degewo und berlinovo führen keine entsprechenden Register. Zu Bedarfsgruppen: Das Programm „Wohnen für Flüchtlinge“ (WfF) sichert jährlich 275 Wohnungen über das LAF, das „Geschützte Marktsegment“ (GMS) stellt jährlich über 1.000 Wohnungen für Wohnungslose bereit, berlinovo reserviert seit 2017 durchgehend 66 Einheiten für Geflüchtete über das LAF. Detaillierte Zahlen zu Neuvermietungen an Bedarfsgruppen seien den jährlichen KoopV-Berichten zu entnehmen; darüber hinaus würden keine Daten erhoben. Nationalitäten würden aus Datenschutzgründen nicht erhoben. Zu erhöhten Mietzahlungen (Frage 5/6) und zu Trägerwohnungen bei sonstigen Vermietern liegen dem Senat keine Informationen vor; berlinovo hat keine Trägerwohnungen vermietet. Zu Ausnahmeregelungen für Gebiete wie das Märkische Viertel wird auf die KoopV-Berichte verwiesen. Zur WBS-Bindung (Stand 31.12.2025) nennen die Unternehmen konkrete Zahlen, z. B. degewo: 8.957 Wohnungen mit WBS 140, 70.594 ohne WBS-Bindung; GESOBAU: 48.921 Wohneinheiten insgesamt, davon 2.028 mit Belegungsbindung; Gewobag: 75.939 Wohnungen insgesamt, davon 62.686 ohne WBS-Bindung; HOWOGE: 77.967 Wohnungen ohne WBS-Bindung; SuL: 44.633 ohne WBS-Bindung; WBM: 31.145 ohne WBS-Bindung. Mehrere Unternehmen verweisen zudem auf die Kooperationsvereinbarung, nach der ein bestimmter Anteil (z. B. 63 % bei degewo und Gewobag) der Wiedervermietungen an WBS-berechtigte Haushalte gehen muss. Das Dokument bricht bei Frage 9 ab, die Antwort dazu liegt im vorliegenden Text nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den AfD-Abgeordneten Dr. Kristin Brinker und Harald Laatsch am 8. Juni 2026; die Antwort des Senats datiert vom 22. Juni 2026. Der Senat weist darauf hin, dass er Teile der Anfrage nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann und stattdessen Stellungnahmen der Unternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM und berlinovo eingeholt hat, die in eigener Verantwortung erstellt wurden. Für mehrere Fragen (u. a. Frage 5, 6 und Teile von Frage 3) erklärt der Senat, dass ihm keine Informationen vorliegen. Verwiesen wird auf den jährlichen Gesamtbericht „Wohnungswirtschaftliches Fachcontrolling der Landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins“ sowie auf die jährlichen Berichte zur Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau, soziale Wohnraumversorgung“ (KoopV-Bericht) als Quelle für detailliertere Zahlen.