📄 Zusammenarbeit des Bühnenservice und des Maxim-Gorki-Theaters in den Theaterwerkstätten
📋 Worum geht es?
Der Bühnenservice der Stiftung Oper in Berlin hat den Mietvertrag für die Werkstatträume gekündigt, die bisher vom Maxim-Gorki-Theater (MGT) genutzt wurden. Die Fragesteller wollen wissen, wie es zu dieser Kündigung kam, welche Rolle der Senat dabei spielte und welche finanziellen und rechtlichen Folgen sich daraus für das MGT und die Stiftung Oper ergeben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Maxim-Gorki-Theater, die Stiftung Oper in Berlin (Opernstiftung) mit ihrem Betrieb Bühnenservice sowie die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SenKultGZ).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich unter anderem: Aus welchen Gründen wurde der Mietvertrag gekündigt? Gab es dazu Rücksprache mit dem Senat und wann? Wie verhält sich die Kündigung zum Gemeinnützigkeitsgebot der Stiftungssatzung? Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für Kooperationen der Opernstiftung? Welche Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung von Fachverwaltung, Senatsfinanzverwaltung und Senatskanzlei? Welche finanzielle Mehrbelastung entsteht für das MGT bzw. die Opernstiftung? Benötigt die Opernstiftung die freiwerdenden Flächen? Was tut der Senat, um neue Werkstattflächen für das MGT zu finden und zu finanzieren? Wie bewertet der Senat die Zukunft des MGT ohne finanzierbare Werkstattflächen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Bühnenservice kündigte, weil keine Einigung über eine angemessene Miete erzielt werden konnte. Laut Senat informierte die Geschäftsführung des Bühnenservice die SenKultGZ mit Schreiben vom 21.05.2026 über eine geplante Kündigung zum 31.12.2026 und bat um schriftliche Zustimmung; bereits am 17.03.2025 hatte die Geschäftsführung um Kündigung mit Ziel der Neuverhandlung gebeten, was die Senatorin Wedl-Wilson mit Schreiben vom 22.10.2025 zunächst ablehnte und zur Verhandlung aufforderte; mit Schreiben vom 17.12.2025 wurde mitgeteilt, dass keine Einigung erzielt werden konnte. Der Senat führt aus, dass das Gemeinnützigkeitsgebot der Stiftungssatzung für den Bühnenservice nicht gelte, da dieser Betrieb nicht darunterfalle. Für Kooperationen der Opernstiftung bestünden laut Senat keine rechtlichen Einschränkungen. Die Fachaufsicht der SenKultGZ beschränke sich auf LHO-Betriebe; die Senatsfinanzverwaltung sei über ihre Mitgliedschaft im Stiftungsrat beteiligt; eine Beteiligung der Senatskanzlei sei nicht erkennbar. Eine Zustimmungspflicht der SenKultGZ bestehe nur für die Kündigung selbst, nicht für den Mietvertrag an sich. Bei einer Miete in Höhe der von der BIM verwalteten Liegenschaften fielen laut Senat 158.316 € Kaltmiete pro Jahr an, die derzeit nicht im Zuschuss des MGT enthalten seien; diese müssten aus laufenden Zuschüssen erbracht oder durch Kürzungen im Wirtschaftsplan ausgeglichen werden, andernfalls verschlechtere sich das Jahresergebnis entsprechend. Das MGT beteilige sich bislang mit zuletzt 105.272 € an den Betriebskosten; nach Ende der Vermietung entstünde dieser Betrag rechnerisch als Mehrbelastung für die Opernstiftung, die laut deren eigener Einschätzung durch Eigennutzung der Flächen (z. B. Vermeidung externer Aufträge, Akquise von Fremdaufträgen) mehr als refinanziert werden könne. Laut Senat ist der Bühnenservice mit den reduzierten Flächen arbeitsfähig, könnte freiwerdende Flächen aber wirtschaftlich nutzen. Die SenKultGZ gehe weiterhin von einer Einigung der Vertragspartner über eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unter neuen Bedingungen aus; alternative Flächen für die MGT-Werkstätten stünden derzeit nicht zur Verfügung, eine Umsiedlung sei nicht geplant. Der Senat erklärt, der Spielbetrieb des MGT müsse jederzeit gewährleistet bleiben, weshalb der Fortbestand der Werkstätten gesichert werden solle.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der SPD-Fraktion eingereicht (Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow und Sven Meyer) und liegt mit Antwort des Senats vom 24.06.2026 vor, unterzeichnet von Cerstin Richter-Kotowski (Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt). Genannte Zahlen: 158.316 € jährliche Kaltmiete bei Ansatz der BIM-Vergleichsmiete; 105.272 € bisherige Betriebskostenbeteiligung des MGT. Genannte Daten: Schreiben der Bühnenservice-Geschäftsführung vom 17.03.2025, 21.05.2026 und 17.12.2025; Schreiben der Senatorin Wedl-Wilson vom 22.10.2025; geplante Kündigung zum 31.12.2026.