📄 Finanzierung der Wirtschaftskammern in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Finanzierung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin sowie der Handwerkskammer (HwK) Berlin. Es geht um deren Einnahmen, Rücklagen, Eigenkapital, Beschäftigtenzahlen und den Umfang öffentlicher Fördermittel in den Jahren 2022 bis 2025.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die IHK Berlin und die Handwerkskammer Berlin als Selbstverwaltungskörperschaften, ihre Beschäftigten sowie die von ihnen betriebenen Bildungseinrichtungen (Bildungs- und Technologiezentrum BTZ, Bildungs- und Innovationszentrum Waldfrieden BIZWA, Verein zur Förderung der beruflichen Bildung Berlin e.V., Verein Berufsbildungswerk Berlin e.V.).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: Wie hoch waren die Einnahmen beider Kammern 2022–2025 nach Beiträgen, Umlagen, Gebühren, Entgelten, öffentlichen Zuwendungen und sonstigen Erträgen? Wie hoch waren Rücklagen, Eigenkapital und Bilanzsummen? Wie viele Beschäftigte/Vollzeitäquivalente gab es, auch befristet Beschäftigte? In welcher Höhe flossen öffentliche Mittel von Land, Bund, EU und sonstigen Stellen zu, und wofür wurden sie verwendet? Welche Bildungseinrichtungen betreiben die Kammern, mit welcher Rechtsform? Welche Einnahmen/Ausgaben entfielen auf diese Einrichtungen? Welchen Anteil machten öffentliche Mittel an den Gesamteinnahmen aus? Welche geförderten Leistungen könnten ohne Förderung nach Einschätzung des Senats nicht erbracht werden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort enthält detaillierte Zahlen: Die IHK Berlin hatte Erträge aus Beiträgen von 47,1 Mio. € (2022) bis 68,6 Mio. € (2025), Gesamteinnahmen von 62,5 Mio. € (2022) bis 86,9 Mio. € (2025); der Anteil öffentlicher Zuwendungen an den Gesamteinnahmen sank von 0,3% (2022) auf 0,1% (2025). Die HwK Berlin hatte Gesamteinnahmen von 30,4 Mio. € (2022) bis 36,2 Mio. € (2025), wobei öffentliche Zuwendungen einen Anteil von 27,6% bis 29,2% ausmachten. Die IHK Berlin beschäftigte 287 (2022) bis 329 (2025) Vollzeitäquivalente, die HwK Berlin 204 bis 209. Öffentliche Mittel der HwK Berlin flossen u.a. in Förderung der Bildung im Land Berlin (FBB), überbetriebliche Lehrlingsunterweisung und weitere Programme von Land, Bund und EU. Laut Senat könnten insbesondere Richtlinienförderungen im Namen des Landes wie FBB und die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ohne Förderung von der Handwerkskammer nicht mehr übernommen werden; bei anderen Projekten liege die Entscheidung über Fortführung oder Einstellung bei den Vollversammlungen der Kammern als Selbstverwaltungsorgane.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Meyer (SPD) am 4. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, in Vertretung Michael Bielicki) liegt vor und datiert vom 19. Juni 2026. Der Senat weist darauf hin, dass er die Fragen überwiegend nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann und daher IHK Berlin und Handwerkskammer Berlin um Stellungnahmen gebeten hat, die in die Antwort eingeflossen sind. Die Jahresabschlüsse 2025 beider Kammern waren zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht final erstellt und testiert.