📄 Jeffrey Epstein in Berlin – Kenntnisstand, Ermittlungen, Rolle Berliner Akteure und Aufarbeitung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf internationale Medienberichte und die sogenannten „Epstein-Files“, veröffentlichte Dokumente des US-Justizministeriums zu Reisen, Kontakten und Netzwerken von Jeffrey Epstein. Laut den Fragestellern soll Epstein im März 2012 für einen Tag in Berlin gewesen sein und sich dabei unter anderem mit einem damaligen israelischen Regierungsvertreter getroffen haben, begleitet von einer deutschen Unternehmerin. Der Fragesteller möchte wissen, welche Kenntnisse der Senat zu diesem Besuch, zu möglichen Ermittlungen in Berlin und zu Rollen deutscher Beteiligter hat.
👥 Wer ist betroffen?
Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Polizei Berlin, Berliner Staatsanwaltschaft sowie – laut Fragestellung – in den „Epstein-Files“ genannte deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird unter anderem: Was ist dem Senat über Epsteins Berlin-Aufenthalt im März 2012 bekannt (Anlass, Dauer, Begleitpersonen, Treffen, weitere eingeflogene Personen)? Wurde bereits vor der Reise bekannt, dass Epstein später als Sexualstraftäter verurteilt wurde? Gab oder gibt es in Berlin Ermittlungen im Zusammenhang mit Epstein? Liegen Erkenntnisse zu einer in Medienberichten genannten deutschen Unternehmerin und ihrer möglichen Rolle vor? Bestehen Bezüge zu Ermittlungen in Frankreich oder Großbritannien, und findet ein Austausch mit ausländischen oder internationalen Behörden (Europol, Eurojust) statt? Welche Erkenntnisse liegen zu den Bundestags-Drucksachen 21/4149 und 21/4211 vor, und gab es Abstimmung mit Bundesbehörden? Plant der Senat eine eigenständige Aufarbeitung, zusätzliche Transparenzmaßnahmen oder eine Risikoanalyse zu möglichen Berliner Bezügen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass über die mediale Berichterstattung hinaus keine eigenen Erkenntnisse zum Berlin-Aufenthalt Epsteins vorliegen. Weder früher noch aktuell würden Ermittlungen in Berlin im Zusammenhang mit Epstein geführt; eine eigenständige Auswertung der US-Akten erfolge nicht ohne anlassgebende Erkenntnislage. Der Senat verweist auf §§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO, wonach die Staatsanwaltschaft nur bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für einen Anfangsverdacht tätig werden darf; bloße Vermutungen reichten dafür nicht aus. Zu deutschen Beteiligten, einer genannten Unternehmerin, internationalen Ermittlungsbezügen (Frankreich, Großbritannien), den Bundestags-Drucksachen 21/4149 und 21/4211, einer Abstimmung mit Bundesbehörden sowie einer Risikoanalyse liegen dem Senat jeweils keine Erkenntnisse vor. Eine Zusammenarbeit mit internationalen Partnerbehörden (z. B. Europol, Eurojust) zur Auswertung der Akten bestehe derzeit nicht, künftigen Anfragen würde aber entsprochen. Mangels Erkenntnislage wurde keine interne Prüfung oder Aufarbeitung bei Berliner Behörden veranlasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Orkan Özdemir (SPD) am 9. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, in Vertretung Christian Hochgrebe) datiert vom 12. Juni 2026. Der Senat beantwortet alle neun Fragenkomplexe im Wesentlichen mit dem Hinweis, dass keine über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vorliegen und keine Ermittlungen, Prüfungen oder internationale Zusammenarbeit zu diesem Thema stattfinden. Der Senat verweist zur rechtlichen Einordnung auf §§ 152 Abs. 2 und 160 Abs. 1 StPO sowie auf die Bundestags-Drucksachen 21/4149 und 21/4211, zu denen ihm jedoch keine eigenen Erkenntnisse vorliegen.