📄 Linksextremismusprävention in Berlin – Widerspruch zwischen Verfassungsschutzbericht 2025 und Senatsförderpraxis
📋 Worum geht es?
Die Fragestellerin verweist auf den Verfassungsschutzbericht 2025, der laut ihrer Darstellung ein steigendes linksextremistisches Personenpotenzial, eine zunehmende Radikalisierung sowie gezielte Anwerbung junger Menschen beschreibt und den gewaltorientierten Bereich bis hin zu sogenanntem 'Linksterrorismus' als Arbeitsschwerpunkt einstuft. Sie sieht darin einen Widerspruch zur Förderpraxis des Senats, der nach ihrer Einschätzung keine eigenständigen Berliner Landesprojekte, Haushaltsmittel oder Evaluationskriterien speziell für Linksextremismusprävention ausweist. Der Senat antwortet, dass Prävention phänomenübergreifend über Regeldienste wie Schulen, Jugendhilfe und politische Bildung erfolge.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Senatsantwort insbesondere Schulen, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Träger der politischen Bildung in Berlin sowie Jugendliche und Heranwachsende als Zielgruppe von Präventionsangeboten. Die Fragestellerin nennt zudem Betreiber kritischer Infrastruktur, etwa im Zusammenhang mit einem von ihr angeführten Sabotagefall an Strommasten in Johannisthal.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche Institutionen waren in einer früheren, unvollständigen Senatsantwort gemeint? Welche konkreten Bundesprojekte nutzt der Senat für Linksextremismusprävention? Warum gibt es keinen eigenen Haushaltsansatz und keine eigenen Landespräventionsprojekte? Warum fehlen Evaluationskriterien und Berichte? Welche Maßnahmen sensibilisieren Zivilgesellschaft und junge Menschen für Gefahren von Sabotageakten gegen kritische Infrastruktur? Wie viele Förderanträge mit Bezug zu Linksextremismusprävention gab es seit 2021, unter welchen anderen Kategorien wurden sie erfasst, nach welchen Kriterien wurden sie abgelehnt oder umgewidmet, und welche Anreize setzt der Senat für Träger in diesem Bereich? Wie ist die Einordnung als 'Arbeitsschwerpunkt' mit der Auflösung eines eigenständigen Referats Linksextremismus beim Verfassungsschutz vereinbar?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass die vorherige Antwort zu Drs. 19/24784 vollständig laute: Es erfolgten keine Förderungen im Sinne der Fragestellung, es werde u. a. auf bereits bestehende Projekte des Bundes und zivilgesellschaftlicher Akteure zurückgegriffen bzw. an diese vermittelt. Als nutzbare Bundesprojekte nennt der Senat das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' (seit 2015, derzeit im Umbau, neue Förderrichtlinie für Sommer 2026 erwartet) sowie konkrete Berliner Projekte: 'Linken Extremismus überzeugend kontern können' und 'Linksradikale Utopien gestern & heute' der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, 'F.A.N. Berlin-Brandenburg' der Stiftung SPI (2020–2024), 'RadikalDemokratisch' von Karuna e.V. (2020–2024) und das seit 2025 bundesweit geförderte Netzwerk 'Link:up – Prävention Linksextremismus'. Zur Prävention verweist der Senat auf themenbezogene Informationsveranstaltungen (TIV) der Polizei Berlin an Oberschulen ab Klasse 8, etwa zum Thema 'Demonstrationsfreiheit', sowie auf Angebote der Jugendarbeit nach §§ 11, 12 und 13 SGB VIII. Ein eigener Haushaltsansatz für Linksextremismusprävention wird laut Senat nicht ausgewiesen; die Prävention erfolge phänomenübergreifend über Regeldienste. Zur Organisationsfrage beim Verfassungsschutz antwortet der Senat, die Zusammenführung der Arbeitsgebiete Inland/Ausland im Bereich Linksextremismus sei aus Synergie- und Effizienzgründen erfolgt; die Bearbeitung von Linksextremismus und -terrorismus finde weiterhin beim Verfassungsschutz Berlin statt. Zu den konkreten Fragen nach Anzahl, Fördersumme, statistischer Einordnung und Ablehnungsgründen von Anträgen seit 2021 (Fragen 6.1–6.4) sowie zu Frage 5 enthält die Antwort keine spezifischen Zahlen, sondern verweist zusammenfassend auf den ganzheitlichen Präventionsansatz.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion durch die Abgeordnete Jeannette Auricht am 9. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 22. Juni 2026 und liegt vor, unterzeichnet in Vertretung von Franziska Becker, Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Das Dokument verweist auf die frühere Drucksache 19/24784 vom 12.01.2026. Genannte Zeiträume für Bundes- bzw. Landesprojekte: 'Demokratie leben!' seit 2015, Gedenkstätten-Projekt 'Linken Extremismus überzeugend kontern können' 2020–2024, 'Linksradikale Utopien gestern & heute' seit 2025, 'F.A.N. Berlin-Brandenburg' 2020–2024, 'RadikalDemokratisch' 2020–2024, 'Link:up' seit 2025. Begriffe wie 'Linksterrorismus' und die Einschätzung eines steigenden Personenpotenzials stammen aus dem vom Senat zitierten Verfassungsschutzbericht 2025; die Bewertung als 'Widerspruch zwischen Verfassungsschutzbericht und Senatsförderpraxis' ist die Einordnung der Fragestellerin. Konkrete Zahlen zu Antragszahlen, Fördersummen oder Ablehnungskriterien seit 2021 nennt die Senatsantwort nicht.