📄 Gesundheitsversorgung im Strafvollzug im Land Berlin - Kostenentwicklung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der gesundheitlichen Situation von Gefangenen in den Berliner Justizvollzugsanstalten und mit der Entwicklung der Kosten für ihre medizinische Versorgung in den letzten fünf Jahren. Zudem wird nach der Kostenbeteiligung der Gefangenen bei medizinischen und zahnprothetischen Leistungen sowie nach Maßnahmen des Senats zur Ausgabensteuerung gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Gefangene in den Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA Plötzensee inkl. JVK, JVA Moabit, JVA Tegel, JVA Heidering, JVA für Frauen, JVA des Offenen Vollzuges Berlin, Jugendstrafanstalt/Jugendarrestanstalt) sowie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) wie sich die Gesundheitssituation der Gefangenen nach Jahr, Anstalt und Krankheitsart entwickelt hat; 2) wie hoch die jährlichen Ausgaben für die medizinische Versorgung nach Jahr, Anstalt und Kostenart waren; 3) wie sich die Pro-Kopf-Kosten entwickelt haben; 4) in welchem Umfang Gefangene an den Kosten medizinischer Leistungen beteiligt werden; 5) in welchem Umfang Gefangene an den Kosten zahnprothetischer Leistungen beteiligt werden; 6) welche Maßnahmen der Senat zur Steuerung und Begrenzung der Ausgaben ergriffen hat oder plant.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Zu Frage 1 liegen keine regelhaft erfassten Statistiken zur Gesundheitssituation der Gefangenen vor. Zu Fragen 2-3 werden die Ausgaben zentral im Kapitel 0661 in den Titeln 42701, 51426, 54010, 63611 und 67144 veranschlagt; laut der beigefügten Anlage stiegen die Gesamtausgaben von 7.131.354,53 € (2021) auf 10.313.347,04 € (2023), 11.539.426,77 € (2024) und 9.233.390,97 € (2025); die Pro-Kopf-Kosten stiegen von 2.111,74 € (2021) auf 3.158,89 € (2024) und sanken auf 2.560,56 € (2025). Zu Fragen 4-5: Gefangene erhalten einen Zuschuss von 60 % zu notwendigen zahnprothetischen Behandlungen, ihr Eigenanteil liegt in der Regel bei 40 %; über die Regelversorgung hinausgehende Leistungen auf eigenen Wunsch müssen zu 100 % selbst bezahlt werden, wobei diese Beträge nicht erfasst werden, da sie direkt von den Konten der Inhaftierten an Honorar-Zahnärzte überwiesen werden. Zu Frage 6: Der Senat verweist auf das Äquivalenzprinzip und den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz nach § 12 Abs. 1 SGB V, auf restriktiven Einsatz externer Arbeitnehmerüberlassung, einzelfallbezogene Prüfung von Therapie- und Versorgungsleistungen sowie ein ausgeweitetes Finanzcontrolling. Die Regierung nennt zudem, dass die Ausgaben des Justizvollzugskrankenhauses (JVK) 2024 und 2025 durch die Aufnahme von bis zu 25 Patienten des Krankenhauses des Maßregelvollzuges (KMV) mit erhöhtem Betreuungsbedarf beeinflusst wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) am 9. Juni 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegt vor, unterzeichnet in Vertretung von Dirk Feuerberg am 23. Juni 2026. Die Regierung nennt konkrete Haushaltstitel (42701, 51426, 54010, 63611, 67144) im Kapitel 0661 sowie Gesamtausgaben und Pro-Kopf-Kosten für die Jahre 2021 bis 2025 laut beigefügter Anlage. Als Rechtsgrundlage werden das Berliner Strafvollzugsgesetz (Abschnitt 11), das Berliner Jugendstrafvollzugsgesetz, das Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, §§ 22ff. Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz sowie § 12 Abs. 1 SGB V genannt. Zu Frage 1 gibt die Regierung an, dass keine regelhafte statistische Erfassung der Gesundheitssituation der Gefangenen erfolgt.