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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Offene Haftbefehle im Land Berlin

1. Juli 2026Dokument 19/26320 · WP 19Berlin
Marc Vallendar
HaftbefehleFahndungsbestandINPOL-ZStrafvollstreckungKriminalstatistik
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Zahl der im Land Berlin offenen Haftbefehle, die im polizeilichen Fahndungssystem INPOL-Z erfasst sind. Es wird nach der Gesamtzahl, der Art der Haftbefehle, der Dauer ihres Bestehens und den zugrundeliegenden Delikten gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizei Berlin, die Staatsanwaltschaft sowie Personen, gegen die ein Haftbefehl im Fahndungsbestand ausgeschrieben ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) Wie viele offene Haftbefehle sind aktuell im Fahndungsbestand erfasst? 2) Wie verteilen sich diese auf Straf-, Untersuchungs-, Sicherungs-, Jugendarrest-/Jugendhaftbefehle und Ersatzfreiheitsstrafe? 3) Wie lange bestehen die Haftbefehle bereits (nach Zeitspannen gestaffelt)? 4) Auf welche Deliktsgruppen entfallen die Haftbefehle, insbesondere Körperverletzung, Messerdelikte, Raub, Sexualdelikte, Tötungsdelikte, Drogenhandel und Wohnungseinbrüche?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft Haftbefehle statistisch erfassen; die Antwort stützt sich auf den INPOL-Z-Fahndungsbestand zum Stichtag 1. April 2026. Demnach waren 9.459 Haftbefehle erfasst, davon 1.915 Strafverfolgungs- (Untersuchungs-), 7.532 Strafvollstreckungshaftbefehle und 12 Unterbringungsbefehle. Nach Laufzeit bestanden 1.263 seit weniger als 3 Monaten, 666 seit 3–6 Monaten, 959 seit 6–12 Monaten, 4.276 seit 1–3 Jahren und 2.295 seit mehr als 3 Jahren. Nach Delikt entfielen die größten Einzelposten auf Diebstahl (2.817), Straftaten gemäß § 29 BtMG (579), Betrug (488), Diebstahl mit Waffen/Bandendiebstahl/Wohnungseinbruch (458), Fahren ohne Fahrerlaubnis (431), Wohnungseinbruchsdiebstahl (265), gefährliche Körperverletzung (252), Erschleichen von Leistungen (237) und Mord (125). Eine Erfassung speziell zu Messerdelikten ist laut Antwort automatisiert nicht recherchierbar. Die Landesregierung weist zudem darauf hin, dass ein hoher Anteil der offenen Vollstreckungshaftbefehle bei Kapitaldelikten Fälle betrifft, bei denen gemäß § 456a StPO von der Vollstreckung abgesehen wurde, überwiegend bei bereits ins Ausland abgeschobenen Verurteilten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Marc Vallendar) eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 23. Juni 2026, unterzeichnet von Staatssekretär Christian Hochgrebe (Senatsverwaltung für Inneres und Sport). Die Datenbasis ist die BKA-Stichtagserhebung vom 1. April 2026 aus INPOL-Z. Die Regierung verweist zudem auf eine frühere, methodisch vergleichbare Anfrage (Drs. 19/19741) sowie darauf, dass eine statistische Differenzierung nach Rechtsgrundlagen der Haftbefehle (Frage 2) nicht möglich ist.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26320, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.