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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Grundsätzliches zum Wohnungsmarkt

29. Juni 2026Dokument 19/26327 · WP 19Berlin
Niklas Schenker
WohnungsmarktMietpreiseWohnversorgungsquoteMikrozensusMietenkataster
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller thematisiert die Entwicklung des Berliner Wohnungsmarkts anhand von Haushalts- und Wohnungszahlen, Mietpreisentwicklungen laut Mietspiegel und der Frage, auf welchem Weg Wohnungen vermietet werden. Der Senat antwortet auf drei Fragen zu diesen Themenkomplexen.

👥 Wer ist betroffen?

Mieterinnen und Mieter in Berlin, der Berliner Wohnungsmarkt insgesamt sowie die für Statistik und Wohnungswesen zuständigen Stellen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: (1) Wie bewertet der Senat die laut IBB-Wohnungsmarktberichten gestiegene Wohnversorgungsquote (von 98% 2012 über 96% 2018 auf 104% 2024) angesichts einer sich verschärfenden Wohnungsnot? (2) Wie bewertet der Senat den laut Mietspiegelvergleich 2023/2026 behaupteten Rückgang günstiger Mietwohnungen und starken Anstieg teurer Mietwohnungen, und sieht er Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen? (3) Wie bewertet der Senat die Zahlen zu angeblich 85% „unbekannt vermieteter“ Wohnungen 2023, welche Kenntnis hat er davon, und wie ist der Stand eines Mieten- und Wohnungskatasters?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat antwortet zu Frage 1, dass Zeitvergleiche der Mikrozensuszahlen wegen methodischer Umstellungen (u.a. Neukonzeption 2020, Neuziehung der Stichprobe 2016, Anpassung an den Zensus 2022, Wechsel von Einbeziehung der Nebenwohnsitzhaushalte zu reinen Hauptwohnsitzhaushalten ab 2020) nur eingeschränkt möglich seien; unter Einbeziehung der Nebenwohnsitzhaushalte lägen die Haushaltszahlen für 2024 bei 1.994.000 (Erstergebnisse) bzw. 2.007.000 (Endergebnisse). Der Senat bestätigt, dass der Wohnungsmarkt in Berlin derzeit stark angespannt ist. Zu Frage 2 antwortet der Senat, dass ihm die genannten Zahlen zur Mietpreisentwicklung nicht bekannt und in dieser Form nicht nachvollziehbar seien und sie nicht aus den angeführten Mietspiegeln 2023 und 2026 stammten. Zu Frage 3 antwortet der Senat, dass die genannten Zahlen, insbesondere die 85% „unbekannt vermieteter“ Wohnungen, nicht nachvollzogen werden könnten, und dass für eine belastbare statistische Auswertung die Haushalts- bzw. Wohnungsebene zu wählen sei.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Niklas Schenker (Die Linke) am 9. Juni 2026, Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juni 2026. Die Antwort des Senats datiert vom 19. Juni 2026 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Juni 2026) und wurde in Vertretung von Machulik, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, unterzeichnet. Der Senat gibt an, die Schriftliche Anfrage betreffe Sachverhalte außerhalb eigener Zuständigkeit und Kenntnis, und habe das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg um eine in eigener Verantwortung erstellte Stellungnahme gebeten, die in die Antwort eingeflossen sei. Die vom Fragesteller genannten Zahlen zu den Fragen 2 und 3 bestätigt der Senat ausdrücklich nicht als zutreffend bzw. nachvollziehbar.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26327, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.