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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Leistbarkeitsversprechen und Wohnungstausch bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen

5. Juli 2026Dokument 19/26328 · WP 19Berlin
Niklas Schenker
LeistbarkeitsversprechenWohnungstauschlandeseigene WohnungsunternehmenMietbelastungWohnberechtigungsschein
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft zwei Instrumente der Berliner Wohnungspolitik bei den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM): das 'Leistbarkeitsversprechen', mit dem Mietende eine Mietreduzierung beantragen können, wenn die Miete einen bestimmten Anteil ihres Einkommens übersteigt, sowie den Wohnungstausch zwischen Mietparteien. Der Fragesteller möchte wissen, wie viele Anträge gestellt, angenommen oder abgelehnt wurden und aus welchen Gründen.

👥 Wer ist betroffen?

Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND und WBM in Berlin sowie die Unternehmen selbst.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wie viele Anträge auf das Leistbarkeitsversprechen und auf Wohnungstausch wurden 2023 bis 2026 gestellt und wie beschieden? Was sind die häufigsten Ablehnungsgründe, aufgeschlüsselt nach Unternehmen und Jahr? Wie oft war eine überschrittene Einkommensgrenze oder die falsche WBS-Stufe (140 statt 220) der Ablehnungsgrund? Wie oft wurde das Leistbarkeitsversprechen wegen der Wohnungsgröße nur anteilig anerkannt? Nutzen die Unternehmen einheitliche Berechnungsbögen? Welche Zustimmungskriterien gelten für einen Wohnungstausch und wo wird darüber informiert? Warum werden Tauschanfragen trotz verbesserter Lebensumstände oder trotz ohnehin anstehender Sanierung teils abgelehnt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit vorläufigen Zahlen für 2025/2026: z.B. bei der Gewobag 2025 156 Anträge auf das Leistbarkeitsversprechen (10 angenommen, 146 abgelehnt/zurückgenommen), bei degewo 2025 77 Anträge (12 angenommen, 65 abgelehnt). Hauptablehnungsgrund ist laut Senat meist ein zu hohes Haushaltseinkommen (Mietanteil unter 27%) bzw. die Überschreitung der Einkommensgrenzen für einen WBS 220 nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz; eine systematische Erfassung aller Ablehnungsgründe gibt es laut Senat nicht durchgehend. Beim Wohnungstausch wurden z.B. bei degewo 2025 117 Anträge gestellt (74 erfolgreich, 43 abgelehnt), bei HOWOGE 2025 117 Anträge (38 angenommen, 79 abgelehnt). Die GESOBAU liefert eine detaillierte Tabelle mit Ablehnungsgründen nach Jahr (u.a. Rücktritt des Tauschpartners, unzureichende Bonität, Überbelegung). Die Unternehmen nutzen laut ihren eigenen Angaben unterschiedliche Berechnungsverfahren (z.B. GESOBAU: eigene PowerApp; HOWOGE: eigener Berechnungsbogen; WBM: Excel-Tool mit Datenbankanbindung; Gewobag: Dokumente auf Basis der WBS-Berechnung des Senats). Laut Senat stellen bessere Lebensumstände (Arbeitswege, Kita-Entfernung etc.) grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar; anstehende Sanierungen können laut Senat einen 'Zug-um-Zug'-Tausch verhindern, da Ersatzwohnraum nötig wird und zusätzliche Umzugs-, Leerstands- und Sanierungskosten entstehen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Niklas Schenker (Die Linke) am 9. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, in Vertretung: Machulik) datiert vom 26. Juni 2026. Der Senat verweist für die Jahre 2023 und 2024 auf die öffentlich zugänglichen Jahresberichte zur Kooperationsvereinbarung 'Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung'; für 2025/2026 liefert er vorläufige, von den Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellte Zahlen. Rechtsgrundlagen, auf die verwiesen wird, sind das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG Bln) und § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) zur Einkommensgrenze für einen WBS 220. Zu mehreren Fragen (z.B. Frage 4 und Teilen von Frage 2/3/8) erklärt der Senat, dass eine einzelfallbezogene oder systemische Auswertung nicht erfolgt bzw. nicht möglich ist.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26328, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.