📄 Funktionsfähigkeit der Gewerbeüberwachung in Berlin
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Funktionsfähigkeit der Gewerbeüberwachung in Berlin, also der Kontrolle der Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften in Bereichen wie Gaststätten, Spielhallen, Prostitutionsstätten und Sicherheitsunternehmen. Zuständig dafür ist laut Antwort des Senats grundsätzlich die Polizei Berlin über den Gewerbeaußendienst (GAD) im Landeskriminalamt (Dezernat LKA 33), während bestimmte Aufgaben wie Jugendschutz oder Nichtraucherschutz davon abzugrenzen sind und von den Bezirken wahrgenommen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizei Berlin (Landeskriminalamt, Dezernat LKA 33), die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die Berliner Bezirksämter sowie Gewerbebetriebe wie Gaststätten, Spielhallen, Prostitutionsstätten, Bewachungsunternehmen und Wettvermittlungsstellen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: wie sich die Stellen- und Personalausstattung des Gewerbeaußendienstes von 2016 bis 2025/2026 entwickelt hat; wie viele Dienstkräfte ausschließlich für Gewerbeüberwachung eingesetzt werden; wie viele Beschäftigte seit 2016 jährlich ausgeschieden sind bzw. neu eingestellt wurden; wie viele Gewerbekontrollen 2023 bis 2026 nach Branche durchgeführt wurden; nach welchen Kriterien Betriebe für Kontrollen ausgewählt werden; wer über Kontrollschwerpunkte entscheidet; welcher Anteil der Kontrollen anlassbezogen, beschwerdebedingt, im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen oder als Routinekontrolle erfolgte; wie viele Verbundeinsätze seit 2026 stattfanden; für welche Gewerbe geringe Kontrolldichten bestehen; sowie wie viele Stellen/VZÄ in den Bezirksämtern für Gewerbeüberwachung zur Verfügung stehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet mit konkreten Zahlen: Die Stellen des Laufbahnzweigs GAD sanken von 195 (2016) auf 113 (seit 2022), die Dienstkräfte von 125 (2016) auf 83 (2026). Im LKA 33 sank die VZÄ-Zahl von 95,54 (2016) auf 65,17 (Stand 31.5.2026); die Anzahl der ausschließlich mit Gewerbeüberwachung befassten Dienstkräfte sank von 39 (2022) auf 14 (2026). Die Gewerbekontrollen gingen von insgesamt 509 (2023) über 510 (2024) auf 480 (2025) zurück, u.a. Gaststättengewerbe (214/193/202), Spielhallen (12/17/4), Prostitutionsstätten (90/59/35), Bewachungsobjekte (160/185/99). Der Senat erklärt, dass seit 2002 keine Ausbildung mehr für den GAD stattfinde und eine lückenlose Kontrolle aller erlaubnispflichtigen Gewerbe mit den vorhandenen Kapazitäten nicht gewährleistet werden könne; dazu verweist er auf ein laufendes „Projekt zur Neuordnung der Gewerbeüberwachung“, dessen Personal- und Sachmittelbedarf in kommenden Haushaltsberatungen zu klären sei. Zu mehreren Fragen (Anteile der Kontrollarten, Shisha-Bars, Reisegewerbe, Nicht-Durchführung bezirklich angeregter Kontrollen) erklärt der Senat, dass keine entsprechende Statistik geführt werde bzw. keine Erfassung vorliege. Die Antwort auf Frage 15 bricht im vorliegenden Dokumentauszug ab.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Vasili Franco und Christoph Wapler (Bündnis 90/Die Grünen) am 10. Juni 2026; die Antwort des Senats datiert vom 30. Juni 2026. Die Antwort beruht laut Senat auf Daten der Integrierten Personalverwaltung (IPV) sowie einer internen Datenerhebung des LKA 33 (Stand 17. Juni 2026) und auf einer Abfrage bei den Bezirksämtern. Der Senat verweist auf rechtliche Grundlagen wie das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG), den Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord) und die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung Berlin (OWiZustV Berlin). Zu mehreren Fragen (u.a. Frage 8, 9 Reisegewerbe, 10, 11) erklärt der Senat ausdrücklich, dass keine entsprechende Statistik erhoben werde.