📄 Wirtschaftsförderung des Senats
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Wirtschaftsförderung der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Der Fragesteller möchte wissen, welche Unternehmen in den Jahren 2023 bis 2025 Fördermittel von mindestens 500.000 Euro erhalten haben, nach welchen Kriterien diese Förderentscheidungen getroffen wurden und wie mögliche Interessenkonflikte, etwa durch personelle Verflechtungen mit dem Abgeordnetenhaus, ausgeschlossen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, geförderte Berliner Unternehmen, die an den Förderausschüssen beteiligten Institutionen (u.a. Investitionsbank Berlin, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, IHK Berlin, Handwerkskammer Berlin, Bundesagentur für Arbeit) sowie Mitglieder des Abgeordnetenhauses.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Gefragt wird: (1) welche Unternehmen 2023-2025 Fördermittel ab 500.000 Euro erhielten und aus welchen Haushaltstiteln; (2) welche Kriterien für die Förderentscheidungen maßgeblich waren; (3) wie hoch der Abruf der GRW-Mittel 2025 insgesamt und für die gewerbliche Wirtschaft war; (4) bei welchen Förderprogrammen ein Förderausschuss über die Bewilligung entscheidet; (5) welche Institutionen in den Förderausschüssen vertreten sind; (6) welche Maßnahmen Ermessensfehler und Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung ausschließen sollen; (7) in welchen geförderten Unternehmen aktuelle oder ehemalige Abgeordnete als Geschäftsführer, Gesellschafter oder Vorstände tätig sind; (8) welche Überprüfungen auf solche personellen Verflechtungen vor Förderentscheidungen erfolgen; (9) wie Interessenkonflikte zwischen Haushaltsgesetzgeber und Fördermittelempfängern ausgeschlossen werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: In 2023 und 2024 wurden insgesamt 59 Bewilligungen mit mindestens 500.000 Euro pro Förderfall an private Unternehmen ausgesprochen (Liste der Empfänger im Anhang, u.a. Parloa GmbH, Aignostics GmbH, Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft, Charité, Siemens Energy Global GmbH & Co. KG); Zahlen für 2025 lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht in der Zuwendungsdatenbank vor. Die Kriterien richten sich nach den jeweiligen Programmrichtlinien, etwa der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) und dem Programm Pro FIT. Der GRW-Mittelabfluss 2025 betrug insgesamt 221.972.167,76 Euro, davon 51.295.708,52 Euro für die gewerbliche Wirtschaft. Ein Förderausschuss entscheidet bei GRW, GründungsBONUS PLUS und Pro FIT; vertreten sind je nach Programm SenWiEnBe, IBB, Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, IHK, HWK, Bundesagentur für Arbeit sowie bei Pro FIT zusätzlich Projektträger wie AiF Projekt GmbH, VDI-VDE und EuroNorm. Zu personellen Verflechtungen von Abgeordneten mit geförderten Unternehmen werden laut Senatsverwaltung keine Daten erhoben; die Förderrichtlinien schließen aktuelle oder ehemalige Abgeordnete nicht von einer Förderung aus. Interessenkonflikte sollen laut Senat durch Förderrichtlinien, Haushaltsrecht, das Mehraugenprinzip, die Ausschussbefassung und den Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeschlossen werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Christoph Wapler (Bündnis 90/Die Grünen) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe liegt vor, unterzeichnet von Dr. Severin Fischer. Die Senatsverwaltung gibt an, keine Daten zu personellen Verflechtungen zwischen Abgeordneten und geförderten Unternehmen zu erheben und dass die Förderrichtlinien Abgeordnete nicht ausschließen. Konkrete Zahlen: 59 Bewilligungen ab 500.000 Euro in 2023/2024; GRW-Mittelabfluss 2025 von 221.972.167,76 Euro, davon 51.295.708,52 Euro für die gewerbliche Wirtschaft. Verwiesen wird auf den GRW-Koordinierungsrahmen des Bund-/Länder-Koordinierungsausschusses und die Richtlinien des Programms Pro FIT.