📄 Aktueller Stand der Erlasse der Satzungen für Ordnungsverfahren an den Berliner Hochschulen und Fachhochschulen - Teil 3
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Umsetzung des 2024 ins Berliner Hochschulgesetz eingefügten Ordnungsrechts. Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 müssen Hochschulen eine Satzung über das Ordnungsverfahren erlassen, da ohne diese Satzung keine Ordnungsmaßnahmen bei Ordnungsverstößen möglich sind. Der Fragesteller wollte wissen, welche Hochschulen eine solche Satzung bereits erlassen haben und welche nicht.
👥 Wer ist betroffen?
Staatliche Hochschulen und Fachhochschulen im Geltungsbereich des Berliner Hochschulgesetzes, darunter Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Abgeordnete fragt: 1. Welche staatlichen Hochschulen und Fachhochschulen fallen aktuell in den Geltungsbereich des Berliner Hochschulgesetzes? 2. Welche dieser Hochschulen haben eine Satzung über das Ordnungsverfahren erlassen? 3. Welche haben keine solche Satzung erlassen? 4. Warum haben die betreffenden Hochschulen noch keine Satzung erlassen und wann rechnet der Senat mit einer Einführung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet, dass folgende Hochschulen bereits eine Satzung zum Ordnungsverfahren erlassen haben: Humboldt-Universität zu Berlin, Freie Universität Berlin, Technische Universität Berlin, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Alice-Salomon-Hochschule Berlin und Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Berlin. Auch die Charité hat ihre Satzung im Amtlichen Mitteilungsblatt veröffentlicht. Noch keine Satzung veröffentlicht haben die Universität der Künste Berlin, die Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, die Weißensee Kunsthochschule Berlin und die Berliner Hochschule für Technik. Der Senat erklärt, dass für den Erlass keine gesetzliche Frist vorgesehen ist, geht aber davon aus, dass die fehlenden Satzungen zeitnah erlassen werden; die zuständige Senatsverwaltung habe Unterstützung angeboten, die Befassung an den Hochschulen laufe.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Dr. Timur Husein (CDU) eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege liegt vor (datiert 19. Juni 2026, unterzeichnet in Vertretung von Dr. Henry Marx). Grundlage ist das 17. Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. Juli 2024 (GVBl. S. 461), das in § 16 das Ordnungsrecht einführte. Der Senat nennt keine konkrete Frist für den Erlass der noch fehlenden Satzungen, da das Gesetz keine gesetzliche Frist vorsieht.