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BerlinSchriftliche AnfrageCDU

📄 Verkehrslenkende Beschilderung im Bereich Lichtenauer Straße/Arendsweg/Schleizer Straße

3. August 2026Dokument 19/26348 · WP 19Berlin
Martin Pätzold
VerkehrsbeschilderungVerkehrszeichenStraßenverkehrsordnungVerkehrsrechtliche AnordnungAnliegerverkehr
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage ist eine Nachfrage zu einer früheren Schriftlichen Anfrage (19/26348) über die geplante verkehrslenkende Beschilderung im Bereich Lichtenauer Straße/Arendsweg/Schleizer Straße in Berlin-Lichtenberg. Es geht um den Zeitplan, die Verfahrensschritte und den aktuellen Bearbeitungsstand bei der Einführung dieser Beschilderung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Anwohner und Verkehrsteilnehmer im Bereich Lichtenauer Straße/Arendsweg/Schleizer Straße in Berlin-Lichtenberg, das Bezirksamt Lichtenberg, die zuständige Polizeidirektion sowie die oberste Straßenverkehrsbehörde.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Welchen konkreten Zeitplan das Bezirksamt Lichtenberg für die neue Beschilderung verfolgt und wann die Bearbeitung begann. 2) Welche einzelnen Verfahrensschritte bis zur vollständigen Umsetzung vorgesehen sind. 3) In welchem Bearbeitungsstand sich die Verfahrensschritte derzeit befinden und bis wann mit dem Abschluss der Meilensteine zu rechnen ist. 4) Welche Bedenken die Polizei im Rahmen der Anhörung zur verkehrsrechtlichen Anordnung geäußert hat. 5) Warum die Polizei nicht bereits früher einbezogen wurde. 6) Wie sich die alternative Beschilderung gegenüber der ursprünglichen Version darstellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet über das Bezirksamt Lichtenberg: Ein konkreter Zeitplan kann derzeit noch nicht benannt werden. Das Verfahren umfasst laut Bezirksamt sechs Schritte (Feststellung der Regelungsnotwendigkeit, Auswahl geeigneter Mittel, Erstellung eines Verkehrszeichenplans, Ortsbegehung, Anhörung, Anordnung und Weitergabe an die Straßenbaubehörde); der aktuelle Stand entspricht Schritt 3 (Erstellung des Verkehrszeichenplans/Ortsbegehung). Zur ursprünglich angedachten Beschilderung mit Zeichen 253 StVO teilte das Bezirksamt mit, diese hätte eine Regelungslücke bei Reisebussen enthalten; die Alternative mit Zusatzzeichen 1060-32 StVO hätte auch Pkw mit Anhänger betroffen, und zusätzliche Anliegerfreigaben hätten laut Bezirksamt zu einem unübersichtlichen 'Schilderwald' mit Verständnis-, Akzeptanz- und Überwachungsproblemen geführt. Der Senat ergänzt, dass sich bezirkliche und oberste Straßenverkehrsbehörde darauf verständigt haben, die Beschränkung nach § 45 StVO mittels Zeichen 262 StVO und Zusatzzeichen 1024-10 StVO umzusetzen; eine abweichende, nicht bundeseinheitliche Zusatzbeschilderung sei denkbar, falls trotz restriktiver Überwachung Fehlfahrten durch falsche Deutung der Zeichen auftreten – dem Senat seien dafür bisher keine Anhaltspunkte bekannt. Zur Frage der späten Polizeieinbindung antwortete das Bezirksamt, die Einbindung der zuständigen Polizeidirektion sei im vorgesehenen Rahmen erfolgt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Prof. Dr. Martin Pätzold (CDU) am 9. Juli 2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 24. Juli 2026 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Juli 2026). Es handelt sich um eine Nachfrage zur vorangegangenen Schriftlichen Anfrage Nr. 19/26348. Die Antwort beruht überwiegend auf einer Stellungnahme des Bezirksamts Lichtenberg, die der Senat wiedergibt, da er den Sachverhalt nicht aus eigener Zuständigkeit beantworten kann. Genannt werden konkrete Verkehrszeichen-Vorschriften: Zeichen 253 StVO, Zusatzzeichen 1060-32 StVO, Zeichen 262 StVO und Zusatzzeichen 1024-10 StVO sowie § 45 StVO als Rechtsgrundlage der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26348, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.