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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Ehrenpatenschaft für das siebte Kind und Ehejubilare

5. Juli 2026Dokument 19/26353 · WP 19Berlin
Tommy Tabor
EhrenpatenschaftBundespräsidentMehrkindfamilienEhejubiläumGeldgeschenk
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die vom Bundespräsidenten übernommene Ehrenpatenschaft für siebtgeborene Kinder sowie die Gratulationen zu Ehejubiläen (65., 70., 75., 80. Hochzeitstag). Der Fragesteller möchte wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Patenschaften beruhen, wie das Antragsverfahren in Berlin abläuft und wie sich die Zahl der betroffenen Familien und Ehepaare entwickelt hat.

👥 Wer ist betroffen?

Mehrkindfamilien mit mindestens sieben Kindern in Berlin, Ehepaare mit langjährigen Hochzeitsjubiläen, die Berliner Bezirksämter, Standesämter sowie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wie lautet der Runderlass von 1955 zur Ehrenpatenschaft und gilt er noch? Gibt es einen Rechtsanspruch? Müssen alle sieben Kinder im selben Haushalt leben? Wie wird verfahren, wenn Geschwisterkinder im Ausland leben? Wie laufen Antragsverfahren und Urkundenübergabe ab? Wie hat sich die Höhe des Geldgeschenks entwickelt? Wie werden Berliner Familien über die Möglichkeit informiert und unterstützt? Wie hat sich die Zahl der Familien mit sieben oder mehr Kindern sowie die Zahl der Ehejubilare in Berlin entwickelt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, der Runderlass von 1955 liege ihr nicht vor; maßgeblich seien die aktuellen Grundsätze des Bundespräsidialamts. Ein ausdrücklicher gesetzlicher Rechtsanspruch bestehe nicht, Art. 3 Abs. 1 GG gewährleiste aber Gleichbehandlung bei Vorliegen der Voraussetzungen. Ein gemeinsamer Wohnsitz sei nicht erforderlich, die Staatsangehörigkeit der Geschwisterkinder werde nicht geprüft. Das Geldgeschenk wurde laut Antwort zum 1. Juli 2003 von 250 auf 500 Euro angehoben und beträgt weiterhin 500 Euro. Die Übergabe der Urkunde erfolgt laut Antwort meist durch die Bezirksbürgermeisterin oder den Bezirksbürgermeister bei einem persönlichen Termin. Die Datenübermittlung für Ehejubiläums-Gratulationen erfolgt laut Antwort auf Grundlage der §§ 36 und 50 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit § 5 der Berliner Meldedatenverordnung. Eine amtliche Statistik zu Familien mit sieben oder mehr Kindern liege für Berlin nicht vor, ebenso keine berlinweite Statistik zu Ehejubilaren nach Jubiläumsstufe.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Tommy Tabor). Die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (Unterzeichnung durch Falko Liecke, in Vertretung, vom 26. Juni 2026). Konkrete Zahl: Anhebung des Geldgeschenks von 250 auf 500 Euro zum 1. Juli 2003. Die Antwort verweist auf externe Quellen des Bundespräsidialamts und des Bundesverwaltungsamts sowie auf §§ 36, 50 Bundesmeldegesetz und § 5 Berliner Meldedatenverordnung. Laut Antwort liegen keine amtlichen Statistiken zu Familien mit sieben oder mehr Kindern bzw. zu Ehejubilaren nach Jubiläumsstufe in Berlin vor.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26353, Wahlperiode 19, eingereicht 12. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.