📄 Umstellung des Fuhrparks auf im Betrieb emissionsfreie Antriebe
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller erkundigen sich nach dem aktuellen Stand der Umstellung öffentlicher Fahrzeugflotten in Berlin auf elektrische, Hybrid- oder Wasserstoffantriebe sowie nach den Plänen und der Realisierbarkeit einer vollständigen Umstellung bis 2030. Betroffen sind Fahrzeuge der Bezirksverwaltungen, Senatsverwaltungen, landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, öffentlichen Unternehmen und Hochschulen.
👥 Wer ist betroffen?
Bezirksverwaltungen, Senatsverwaltungen, landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, öffentliche Unternehmen und Hochschulen in Berlin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie viele Fahrzeuge der genannten Akteure werden aktuell jeweils rein elektrisch, mit Hybrid-, Wasserstoff- oder Verbrennungsmotor betrieben (aufgeschlüsselt nach Antriebsart und Bezirk/Akteur)? Aus welchen Gründen wurden keine Elektro-, Hybrid- oder Wasserstofffahrzeuge beschafft? Wie viele Fahrzeuge je Antriebsart sollen bis 2030 angeschafft werden und mit welchen Kosten? Haben alle Behörden Umstellungspläne nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) vorgelegt? Hält der Senat die vollständige Umstellung der öffentlichen Kraftfahrzeugflotten bis 2030 auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge für realistisch?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung verweist für die Fragen 1 bis 5 auf den Berichtsauftrag „Entwicklung des gesamten Fuhrparks unter Berücksichtigung ökologischer Wirksamkeit“ (Rote Nummer 0902 E) vom 9. September 2025, der die Antriebsarten der Fahrzeuge in den jeweiligen Anlagen detailliert aufführt; eine Aktualisierung soll fristgemäß zum 1. August 2027 erfolgen. Zu Frage 6 verweist die Regierung auf die Umstellungspläne der Behörden sowie auf die Berichte zum klimagerechten Haushalten (Drs. 19/2753 für die Hauptverwaltung, Drs. 19/3156 für die Bezirksverwaltungen) für die Haushaltsjahre 2026 und 2027; die Fortschreibung der Umstellungspläne nach § 11 Abs. 5 EWG Bln soll zum 31. Dezember 2026 fertiggestellt sein. Zu Frage 7 antwortet die Regierung, dass die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick keinen Umstellungsplan vorgelegt haben (Steglitz-Zehlendorf hat stattdessen ein Elektromobilitätskonzept erstellt); auf Senatsseite fehlen Umstellungspläne der Senatskanzlei, der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (außer für das Krankenhaus des Maßregelvollzugs), der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Zu Frage 8 erklärt der Senat, das Ziel einer vollständigen Umstellung bis 2030 bleibe grundsätzlich realisierbar, sofern benötigte Fahrzeugtypen verfügbar seien; aktuell seien nicht alle benötigten Elektrofahrzeuge am Markt verfügbar, insbesondere bei Fahrzeugen mit besonderen Nutzungsanforderungen wie Polizei und Feuerwehr gebe es Herausforderungen. Wegen der Marktvolatilität im Bereich E-Mobilität könne der Senat derzeit keinen belastbaren Zeitpunkt für eine vollständige Umstellung nennen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Dr. Michael Efler und Kristian Ronneburg (Die Linke) am 10. Juni 2026; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 29. Juni 2026, unterzeichnet von Andreas Kraus für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Antworten verweisen auf den Berichtsauftrag Rote Nummer 0902 E vom 9. September 2025 (Aktualisierung zum 1. August 2027), auf die Drucksachen 19/2753 und 19/3156 sowie auf die Fortschreibung der Umstellungspläne nach § 11 Abs. 5 EWG Bln (Fertigstellung zum 31. Dezember 2026). Laut Senat haben die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick sowie mehrere namentlich genannte Senatsverwaltungen keinen Umstellungsplan nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EWG Bln vorgelegt. Der Senat bewertet das Ziel der vollständigen Umstellung bis 2030 als grundsätzlich realisierbar, abhängig von Marktverfügbarkeit, nennt aber keinen belastbaren alternativen Zeitpunkt.