Zurück zur Übersicht
BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Späthsfelde: Welche Auswirkungen hätte das Neue Stadtquartier auf den Zustand des Grundwassers, die Ökosysteme und das Trinkwasser?

6. Juli 2026Dokument 19/26359 · WP 19Berlin
Julian Schwarze, Benedikt Lux
GrundwasserschutzTrinkwasserrichtlinieWasserschutzgebietWasserrahmenrichtlinieStadtentwicklung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das rund 100 Hektar große Gebiet für das geplante Stadtquartier Späthsfelde, das im Wasserschutzgebiet Johannisthal liegt. Die Fragesteller wollen wissen, welche Auswirkungen die geplante Bebauung auf den Grundwasserzustand, grundwasserabhängige Ökosysteme und die künftige Trinkwassergewinnung hat, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Reaktivierung des Wasserwerks Johannisthal.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Wasserschutzgebiet Johannisthal, die geplanten Bewohner des neuen Stadtquartiers, grundwasserabhängige Lebensräume wie die Königsheide, das Arboretum und der Heidekampgraben sowie die Berliner Wasserbetriebe als Betreiber der Wasserversorgung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Wie wird das Verschlechterungsverbot und die Verbesserungspflicht für den Gewässerzustand trotz Versiegelung gewährleistet? Wie wird die Funktion flachgründiger Grundwasserbereiche für den Naturhaushalt trotz Bebauung erhalten? Für wann ist die Reaktivierung des Wasserwerks Johannisthal geplant und mit welcher Fördermenge? Wie wirkt sich eine vermehrte Grundwasserentnahme auf die Eichenmischwälder in Königsheide und Arboretum aus? Wie soll mit dem schlechten chemischen Zustand des Grundwasserkörpers 'Untere Spree' umgegangen werden? Welche Altlast-Schadstoffe befinden sich noch im Grundwasser? Wie verhalten sich die Pläne zum EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen mangelhafter Umsetzung der Trinkwasserrichtlinie? Wird die Risikobewertung nach Artikel 8 der Trinkwasserrichtlinie bis Juli 2027 durchgeführt? Welche (Zwischen-)Ergebnisse liegen zur Wasserqualität im Schutzgebiet vor?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden, konkrete Aussagen aber erst in späteren Planungsphasen möglich seien. Die Berliner Wasserbetriebe geben an, dass das Wasserwerk Johannisthal ab 2036 reaktiviert werden soll, mit einer geplanten Fördermenge von rund 12,8 Mio. m³/a, bestätigt im Mai 2026 durch den Aufsichtsrat; die genauen Entnahmestandorte stünden noch nicht fest. Laut Antwort befindet sich der Grundwasserkörper 'Untere Spree' im schlechten chemischen, aber guten mengenmäßigen Zustand; die Stadtquartier-Errichtung sei nicht zwangsläufig mit sinkenden Grundwasserständen verbunden, sofern Niederschlagswasser vor Ort versickert werde. Als Altlast-Schadstoffe im Grundwasser werden LCKW (leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe), Arsen und Cyanide genannt. Zum EU-Vertragsverletzungsverfahren (Aufforderungsschreiben INFR(2025)2210) erklärt die Regierung, dieses betreffe unzureichende Regelungen zur Risikobewertung und zum Informationszugang der Öffentlichkeit und werde vom Bundesministerium für Gesundheit bearbeitet; wie es sich zu den Plänen in Späthsfelde verhalte, könne derzeit nicht beurteilt werden. Da am Standort Johannisthal aktuell kein Wasserwerk betrieben wird, erfolgt laut Antwort bis zum 12. Juli 2027 keine Risikobewertung nach der Trinkwasserrichtlinie für dieses Gebiet. In der Vergangenheit sei der Schwellenwert für Ammonium überschritten worden; zudem seien lokal Pflanzenschutzmetaboliten, Trifluoressigsäure (TFA), die Pharmaka-Substanz Gabapentin sowie chlorierte Kohlenwasserstoffe wie Tri- und Tetrachlorethen nachgewiesen worden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Julian Schwarze und Benedikt Lux (Bündnis 90/Die Grünen) am 12. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert auf den 29. Juni 2026. Die Antwort verweist auf den Bebauungsplan XV – 64bb, der 2014 als Zieldatum für eine Wasserwerksreaktivierung genannt hatte; laut Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe ist die Reaktivierung nun für den Zeitraum ab 2036 mit einer Fördermenge von voraussichtlich 12,8 Mio. m³/a vorgesehen, bestätigt durch den Aufsichtsrat im Mai 2026. Die Antwort nennt das EU-Aufforderungsschreiben INFR(2025)2210 sowie die Frist 12. Juli 2027 für die Risikobewertung nach Artikel 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie. Die Vorbemerkung der Fragesteller bezieht sich auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) und die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU 2020/2184) sowie auf die Frist 22.12.2025 bzw. verlängert bis 22.12.2027 zur Erreichung eines guten Gewässerzustands; dies sind Positionen und Einordnungen der Fragesteller.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26359, Wahlperiode 19, eingereicht 12. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.