📄 „Lügen haben kurze Beine!“ Konterkariert die Senatskanzlei mit ihren Antworten zum Verhalten des Regierenden Bürgermeisters am 3. Januar 2026 das Fragerecht der Abgeordneten?
📋 Worum geht es?
Der Abgeordnete Dr. Alexander King fragt erneut nach dem Verhalten des Regierenden Bürgermeisters am 3. Januar 2026, insbesondere nach dessen Telefonaten und Kontakten an diesem Tag. Er bezieht sich dabei auf frühere Antworten der Senatskanzlei (Drucksache 19-26105), die er als unbefriedigend bewertet.
👥 Wer ist betroffen?
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, die Senatskanzlei, die Innensenatorin, die Wirtschaftssenatorin, die Präsidentin des Abgeordnetenhauses sowie das Bundeskanzleramt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob es sich bei dem als „Fehler in der Kommunikation“ bezeichneten Vorgang um eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit handelte; was der Regierende Bürgermeister mit der Aussage, er habe „im Austausch“ gestanden, konkret meint und mit wem dieser Austausch am Vormittag des 3. Januar 2026 erfolgte; wo und wann sich der Regierende Bürgermeister öffentlich dazu geäußert hat, mit wem er ab 8:08 Uhr telefonierte; wann und wie lange er mit der Wirtschaftssenatorin telefonierte; ob sein privater Tennistermin im Vorhinein im Wochenkalender geplant war; aus welchem Grund er mit der Parlamentspräsidentin wegen einer möglichen Einbeziehung der Bundeswehr in Kontakt stand; und ob die Angabe eines Telefonats mit dem Bundeskanzleramt am 3. Januar 2026 zutrifft, nachdem das Bundeskanzleramt ein solches Gespräch verneint habe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatskanzlei antwortet: Es handelte sich nicht um eine bewusste Täuschung (Frage 1). Der Regierende Bürgermeister stand am Vormittag des 3. Januar 2026 telefonisch und per Textnachrichten mit der Innensenatorin, der Wirtschaftssenatorin und der Senatskanzlei im Austausch (Frage 2). Er hat sich gegenüber Medienvertretern und im Abgeordnetenhaus geäußert (Frage 3). Mit der Wirtschaftssenatorin telefonierte er am 3. Januar gegen 12:45 Uhr für drei Minuten (Frage 4). Zu privaten Terminen liegen der Senatskanzlei keine Informationen vor (Frage 5). Mit der Parlamentspräsidentin Cornelia Seibeld führte er am 3. Januar 2026 ein Telefonat, in dem es auch um eine mögliche Einbeziehung der Bundeswehr ging (Frage 6). Am Abend des 3. Januar 2026 telefonierte er mit dem Chef des Bundeskanzleramts (Frage 7).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Alexander King eingereicht; eine Antwort der Senatskanzlei liegt vor (Antwort vom 1. Juli 2026, unterzeichnet von Florian Graf, Chef der Senatskanzlei). Der Fragesteller verweist auf die vorangegangene Drucksache 19/26105. Die Fragestellung enthält Bewertungen des Abgeordneten (z. B. die Vermutung einer bewussten Täuschung der Öffentlichkeit und eines Versuchs, das parlamentarische Fragerecht auszuhebeln); dies sind Einschätzungen des Fragestellers, keine festgestellten Tatsachen. Die Senatskanzlei verneint in ihrer Antwort zu Frage 1 explizit eine bewusste Täuschung.