📄 Straßenreinigung in der Rushhour: Behindert die BSR den Verkehr unnötig?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller berichtet, dass Verkehrsteilnehmer von einem auffällig häufigen Einsatz von Reinigungsfahrzeugen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) auf Hauptverkehrsstraßen während der morgendlichen oder nachmittäglichen Hauptverkehrszeiten berichten. Er fragt, ob die zeitliche Planung der Straßenreinigung ausreichend mit den Anforderungen eines funktionierenden Hauptstraßennetzes abgestimmt wird. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt antwortet unter Einbeziehung von Stellungnahmen der BSR.
👥 Wer ist betroffen?
Verkehrsteilnehmer auf Berliner Hauptverkehrsstraßen, die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), der Senat sowie die Verkehrslenkung Berlin und die Bezirksämter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Nach welchen Kriterien die Einsatzzeiten der BSR-Reinigungsfahrzeuge auf Hauptverkehrsstraßen festgelegt werden; 2) ob es Abstimmungen zwischen Senat, Verkehrslenkung Berlin, Bezirken und BSR gibt, damit Reinigungsfahrten möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten stattfinden; 3) ob bei der Planung Verkehrsdaten, Echtzeitverkehrsdaten, Stauauswertungen oder Erkenntnisse der Verkehrslenkung Berlin berücksichtigt werden, und falls nein, warum nicht; 4) wie viele Beschwerden über Verkehrsbehinderungen durch Reinigungsfahrzeuge seit dem 1. Januar 2023 bekannt geworden sind, aufgeschlüsselt nach Jahr, Bezirk und Beschwerdegegenstand; 5) welche Möglichkeiten der Senat sieht, Reinigungsfahrten künftig stärker in verkehrsärmere Zeiten zu verlagern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die BSR teilt mit, dass sie sich nach dem Lärmschutzgesetz (LImSchG Bln) richtet und im Zweischichtbetrieb (6-22 Uhr) arbeitet. Gesetzliche Vorgaben zu bestimmten Verkehrszeiten für die Straßenreinigung bestehen laut Senat nicht und wären nach dessen Einschätzung auch nicht zielführend; nach § 1 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) erfolgt die Reinigung nach Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die BSR gibt an, dass innerstädtische Hauptverkehrsstraßen oftmals in die höchste Reinigungsklasse eingruppiert sind und eine bis zu mehrfach tägliche Reinigung erfordern. Die BSR könne im Rahmen von Lärmschutz- und Straßenreinigungsgesetz keine Möglichkeiten zur Verlagerung benennen, könne sich aber vorstellen, künftig über Ausnahmeregelungen auch Nachtzeiten für Reinigungsleistungen zu nutzen. Verkehrsdaten, Echtzeitverkehrsdaten, Stauauswertungen oder Erkenntnisse der Verkehrslenkung Berlin werden laut BSR bei der Planung nicht berücksichtigt; sie betrachte ausschließlich die Machbarkeit auf Grundlage des Lärmschutzes. Dem Senat sind keine Beschwerden im Sinne der Fragestellung bekannt; eine Auswertung nach den genannten Kriterien (Jahr, Bezirk, Beschwerdegegenstand) liegt der BSR nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von einem Abgeordneten der AfD-Fraktion. Eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor, basierend auch auf Stellungnahmen der BSR. Die Antwort verweist auf das Lärmschutzgesetz (LImSchG Bln) und § 1 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG). Konkrete Zahlen zu Beschwerden konnten weder vom Senat noch von der BSR genannt werden, da laut Senat keine Beschwerden im Sinne der Fragestellung bekannt sind und der BSR keine entsprechende Auswertung vorliegt.